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  ©2009 SSS-SGH

Versicherung

Kollektive Unfallversicherung

Siehe auch: Seite der Rettungskommision oder des Spéléo Secours Schweiz.

Mitglieder der SGH können unserer kollektiven Unfallversicherung beitreten:

Warum?

Normale Unfallversicherungen decken Höhlenunfälle nur ungenügend. Private Versicherungen beschränken ihre Deckung für Suchkosten auf Fr. 10'000. - 20'000.-. Erfahrungsgemäss sind diese Summen bei Höhlenunfällen nicht genügend. Es ist Sache eines jeden Höhlenforschers, sich um die Kostendeckung eines Unfalles zu kümmern.

In Frankreich wurden zahlreiche Höhlen abgeschlossen, weil die betroffene Gemeinde für die Bergung mangelhaft versicherter Höhlenforscher aufkommen musste. Es braucht etwas Eigenverantwortung, um derartige Zwischenfälle in Zukunft vermeiden zu können.

Eine Kollektivversicherung ist das einzige Mittel, um eine für uns Höhlenforscher angemessene Deckung zu vertretbaren Bedingungen zu erreichen. Eine derartige Versicherung kann allerdings nur dann bestehen, wenn sich auch jeder/jede betroffen fühlt und sich termingerecht versichert.

Wie?

Die Kosten betragen Fr. 86.- pro Jahr - Ein Einzahlungsschein wird dem Mitgliedern jeweils auf Jahresende zugeschickt.

Die Versicherungsdeckung dauert vom 1. Januar bis am 31. Dezember. Wird die Prämie nach dem 1. Januar bezahlt, dauert die Versicherungsdeckung vom Einzahlungstag an bis am 31. Dezember.

Neumitglieder, welche nach dem 30. Juni beitreten, können sich für die letzten sechs Monate des Jahres für Fr. 43.- versichern.

AUSZUG AUS DEN VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN:

1. VERSICHERTE PERSONEN

Alle Aktivmitglieder der SGH. Die Versicherung ist für Aktivmitglieder obligatorisch.
Nicht versichert sind die Unfälle auf Hin- und Rückreise zum Ort der Tätigkeit.

Folgende Tätigkeiten sind versichert:

  • Höhlenforschung
  • Allerorts, in natürlichen und künstlichen Höhlen, in In- und Ausland;
  • Tätigkeiten jeglicher Art, inklusive:
  • Training und Fortbildung jeglicher Art, namentlich Bergsteigen mit oder ohne Zusammenhang mit der Höhlenforschung
  • Alleingänge
  • Tauchen und Höhlentauchen , im Alleingang oder in Begleitung
  • Lehrwesen: Tätigkeit als Leiter oder Schüler
  • Anmarsch zu den Höhlenobjekten
  • Vorführungen, Demonstration
  • Umgang mit Sprengstoff
  • Rettungs- und Bergungsaktionen, inklusive Uebungen.

 

2. LEISTUNGEN

  • Heilungskosten unbeschränkt während 5 Jahren (3.Kl).
  • Normale Invalidität Fr. 30'000.-
  • Such- und Rettungskosten Fr. 100'000.-

3. JAHRESPRÄMIEN

  • Die Jahresprämie pro Mitglied beträgt Fr. 86.-

Für alle Fragen bezüglich der Versicherung:

Monique Maire
Le Rafour 24
2515 Prêles
Tél. 032 315 18 47 ab 19:00

Bei Unfall ist so schnell wie möglich Monique zu benachrichtigen oder, falls Monique nicht erreichbar wäre, die Winterthur Versicherung in Neuenburg.

(Fragen bitte nur an Monique richten!)

Winterthur-Assurances
rue de Monruz 2
Case Postale
2002 Neuchâtel
Tel: +41 (0)32 723 03 23





24.01.2008 14:08

 

 

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