Mitglieder der SGH können unserer
kollektiven Unfallversicherung beitreten:
Warum?
Normale Unfallversicherungen decken
Höhlenunfälle nur ungenügend. Private Versicherungen beschränken
ihre Deckung für Suchkosten auf Fr. 10'000. - 20'000.-. Erfahrungsgemäss
sind diese Summen bei Höhlenunfällen nicht genügend. Es ist Sache
eines jeden Höhlenforschers, sich um die Kostendeckung eines Unfalles zu
kümmern.
In Frankreich wurden zahlreiche Höhlen abgeschlossen, weil die betroffene
Gemeinde für die Bergung mangelhaft versicherter Höhlenforscher aufkommen
musste. Es braucht etwas Eigenverantwortung, um derartige Zwischenfälle
in Zukunft vermeiden zu können.
Eine Kollektivversicherung ist das
einzige Mittel, um eine für uns Höhlenforscher angemessene Deckung
zu vertretbaren Bedingungen zu erreichen. Eine derartige Versicherung kann allerdings
nur dann bestehen, wenn sich auch jeder/jede betroffen fühlt und sich termingerecht
versichert.
Wie?
Die Kosten betragen Fr. 86.- pro Jahr
- Ein Einzahlungsschein wird dem Mitgliedern jeweils auf Jahresende zugeschickt.
Die Versicherungsdeckung dauert vom 1.
Januar bis am 31. Dezember. Wird die Prämie nach dem 1. Januar bezahlt,
dauert die Versicherungsdeckung vom Einzahlungstag an bis am 31. Dezember.
Neumitglieder, welche nach dem 30.
Juni beitreten, können sich für die letzten sechs Monate des Jahres
für Fr. 43.- versichern.
AUSZUG AUS DEN VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN:
1. VERSICHERTE PERSONEN
Alle Aktivmitglieder der SGH. Die
Versicherung ist für Aktivmitglieder obligatorisch. Nicht versichert sind die Unfälle auf Hin- und Rückreise
zum Ort der Tätigkeit.
Folgende Tätigkeiten sind versichert:
Höhlenforschung
Allerorts, in natürlichen und künstlichen Höhlen, in
In- und Ausland;
Tätigkeiten jeglicher Art, inklusive:
Training und Fortbildung jeglicher Art, namentlich Bergsteigen mit oder
ohne Zusammenhang mit der Höhlenforschung
Alleingänge
Tauchen und Höhlentauchen , im Alleingang oder in Begleitung
Lehrwesen: Tätigkeit als Leiter oder Schüler
Anmarsch zu den Höhlenobjekten
Vorführungen, Demonstration
Umgang mit Sprengstoff
Rettungs- und Bergungsaktionen, inklusive Uebungen.
2. LEISTUNGEN
Heilungskosten unbeschränkt während 5 Jahren (3.Kl).
Normale Invalidität Fr. 30'000.-
Such- und Rettungskosten Fr. 100'000.-
3. JAHRESPRÄMIEN
Die Jahresprämie pro Mitglied beträgt Fr. 86.-
Für alle Fragen bezüglich
der Versicherung:
Monique Maire
Le Rafour 24
2515 Prêles
Tél. 032 315 18 47 ab 19:00
Bei Unfall
ist so schnell wie möglich Monique zu benachrichtigen oder, falls Monique
nicht erreichbar wäre, die Winterthur Versicherung in Neuenburg.
(Fragen bitte nur
an Monique richten!)
Winterthur-Assurances
rue de Monruz 2
Case Postale
2002 Neuchâtel
Tel: +41 (0)32 723 03 23