Anmerkung
Der § 7 bildet den eigentlichen Ehrenkodexes.
1. Definition
Dieser Ehrenkodex, der 1992 von der Delegiertenversammlung der Schweizerischen
Gesellschaft für Höhlenforschung angenommen worden ist, bildet einen
Zusatz zu den Statuten der SGH. Er hält die Grundzüge der moralischen
Verantwortung der Höhlenforscher fest und wendet sich an den schweizerischen
Höhlenforscher, ganz gleich, in welchem Erdteil er sich gerade aufhält,
und an den ausländischen Höhlenforscher in der Schweiz. Es wäre
wünschenswert, wenn die Internationale Union für Speläologie
die Ausarbeitung derartiger Ehrenkodexe vermehrt fördern würde.
Leitsatz: Eine aus eigenem
Antrieb formulierte Ethik hat bessere Aussichten, eingehalten zu werden
2. Ziele
Formulierung ethischer Prinzipien in Form eines Ehrenkodexes. Es handelt
sich dabei nicht um ein Reglement, könnte aber als Basis für konkrete
Massnahmen verwendet werden.
Anstreben einer freiwilligen Uebereinkunft unter den Speläologen und
Höhlentouristen, um den Karst möglichst wenig zu beeinträchtigen.
Grösstmögliche Verbreitung dieser Stellungsnahme bei Höhlenforschern
innerhalb und ausserhalb der SGH, bei Behörden, Reiseunternehmungen,
etc. und Suche nach Unterstützung für die Bewahrung der Karstlandschaft.
Für Interventionen bei Behörden zum Schutze des Karstes benötigt
die SGH höchste Glaubwürdigkeit.
Leitsatz: Zuerst mit dem
guten Beispiel vorangehen, dann fordern
3. Ethik und Reglementation
Ein Ehrenkodex ist prinzipiell einem
Reglement vorzuziehen, da gemeinsam abgefasste Empfehlungen viel eher vom einzelnen
Höhlenforscher eingehalten werden als Gesetze, die ausserhalb der Vereine
entstanden sind, und welchen die Gefahr der Eigendynamik anhaftet. Selbst wenn
bei den meisten Prinzipien a priori Einhelligkeit besteht, verleiht ihnen die
schriftliche Festhaltung mehr Einfluss und bildet zudem eine wichtige Grundlage,
um die Kreise ausserhalb der SGH zu informieren. Ein Text, der die Einstellung
von tausend SGH-Mitgliedern festhält, kann wesentlich mehr bewirken als
der Vorstoss eines Einzelnen.
Reglemente, Gesetze und Prüfungen
sollten grundsätzlich immer das allerletzte Mittel darstellen. Die freiwillige
Einhaltung ethischer Prinzipien verhindert letztlich die Entstehung und Verschärfung
von Reglementen und beschränkt den Verschluss von Höhlen zu deren
Schutz auf wenige Ausnahmefälle. Jedem Höhlenforscher sollte es am
Herzen liegen, die Grundsätze dieses Ehrenkodexes weiterzuverbreiten, wo
auch immer er sich befindet.
Leitsatz: Eigenverantwortung
ist der beste Höhlenschutz
4. Vorgehen
Die drei nachfolgend beschriebenen
Stossrichtungen sollten von jedermann auf allen ihm möglichen Ebenen weitergetragen
werden. Die Koordination dieser Bemühungen soll eine Daueraufgabe der Kommission
für Höhlenschutz werden.
Innerhalb der SGH: Ueberzeugung
der aktiven Höhlenforscher und -touristen von der Nützlichkeit
des Ehrenkodexes. Dabei kommt den Kommissionen (insbesondere der Kommission
für Ausbildung) und den Vereinen eine entscheidende Bedeutung zu. Auch
die Veröffentlichung von entsprechenden Artikeln im Stalactite trägt
zur Sensibilisierung bei.
Ausserhalb der SGH: Organisation
von Vorträgen; Ausarbeitung und Verbreitung von Prospekten, bestimmt
für Behören, Freizeitunternehmern, Schauhöhlenverwaltungen,
etc.; Redaktion von entsprechenden Artikeln und Pressemitteilungen; Aktionen
in Zusammenarbeit mit den Organen des Naturschutzes.
Parallel dazu: Im Rahmen der Kommission
für Höhlenschutz muss überlegt werden, wie den Auswirkungen
des Massentourismus, des Höhlentrekkings und der willentlichen Karstverschmutzung
an der Oberfläche und in der Höhle begegnet werden kann.
Leitsatz: Die Kommission
für Höhlenschutz erhält hiermit eine Daueraufgabe
5. Höhlenforschung und Tourismus
Die Unterscheidung der beiden Aspekte
ist weder realistisch noch wünschbar, denn jeder Forscher betätigt
sich auch als Höhlenbesucher und umgekehrt. Die Forschung ist allerdings
viel mehr als der reine Höhlenbesuch von den investierten Mitteln abhängig
(Arbeitsaufwand, Wissensvermittlung, Erfahrungswerte, Geldmittel, Koordination,
Dokumentation, Veröffentlichung...) und benötigt entsprechende Unterstützung.
Beide Aspekte der Höhlenforschung
können die Höhlen gleichermassen gefährden, dann nämlich,
wenn der Zweck die Mittel heiligt.... Wichtig ist einzig die Verhaltensweise
jedes einzelnen gegenüber dem unterirdischen Milieu.
Der Höhlentourismus kann allerdings
ein erhöhtes Gefahrenpotential für die Höhle darstellen:
Im Vergleich zu den kleinen For-schungsequipen
sind die reinen Höhlenbesucher sehr zahlreich. Die Höhle wird
entsprechend mehr beansprucht.
Das Umgehen mit dem Element Höhle
und die notwendige Ethik ist in grossen Gruppen schwierig zu vermitteln.
Die Höhle bildet oft eine grosse
Herausforderung. Wird sie nur als Sportgerät benützt, so wird
sie auch nicht mehr respektiert.
Das Trekking, da unter der Obhut von
Führern, kann diese negativen Auswirkungen theoretisch vermindern, aber:
diese Kontrolle ist zeitlich beschränkt,
und es wird kaum möglich sein, den zahlreichen „Kunden" das respektvolle
Verhalten gegenüber der Höhlenwelt beizubringen.
Höhlen-Trekking basiert auf
ökonomischen Prinzipien: Besuche und Teilnehmer müssen möglichst
zahlreich sein (was nur mit Werbung zu erreichen ist). Dies kann zu einer
explosionsartigen Entwicklung führen. Dadurch können die heutigen
Kunden zu zukünftigen Höhlenforschern werden, welchen das Verständnis
für die Höhlenwelt fehlt.
die Entwicklungen und Folgen in
einigen Ländern sprechen für sich: häufige Unfälle,
Höhlenverschlüsse, administrative Probleme (Versicherungen, Reglemente,
Ausbildung, gespannte Verhältnisse zu Eigentümern und Gemeinden,
etc.).
Die SGH ist zurückhaltend was
den Massentourismus und das Trekking angeht. Da letztere jedoch praktiziert
werden, erachtet es die SGH als unbedingt notwendig, diese Freizeitaktivitäten
mittels Formulierung von Verhaltensregeln und ev. einer Liste von Höhlen,
die sich für Besuche eignen in eine positive Richtung zu steuern.
Leitsatz: Jeder Höhlenbesuch
kann zur Zerstörung der Höhle beitragen
6. Dokumentation, Publikation und Datenschutz
Grundsätzlich ist die Dokumentation
und Publikation der Forschungsresultate anzustreben. Es liegt in der Eigenverantwortung
des Autors, ob, in welcher Form und in welchem Medium er die Publikation verantworten
kann. Einige Leitlinien mögen für den jeweiligen Entscheid von Nutzen
sein:
Die Dokumentation über eine
Gegend oder Höhle wird in den Archiven der SGH gesammelt und bleibt
den Forschern zugänglich, die dort aktiv sind. Anfragen von Dritten
werden in der Regel an die Forschergruppen weitergeleitet, welche sich in
der Regel im Sinne einer gegenseitigen Zusammenarbeit verhält.
Wissenschaftliche Publikationen
sollten grundsätzlich die vollständigen Informationen enthalten;
gewisse Daten (Koordinaten, etc.) könnten im Fall einer akuten Gefährdung
vom Autor vorenthalten werden. Dieselben Ausnahmen gelten für die Archive
der SGH, indem gegebenenfalls der Zugang zu den darin enthaltenen Informationen
eingeschränkt wird.
Artikel, die sich an ein breites
Publikum richten, haben hingegen keinen Anspruch auf Vollständigkeit;
Koordinaten oder technische Daten sollten weggelassen werden. Diese Art
von Publikationen sollte Sensationshäscherei vermeiden und auf die
Aufklärung der Öffentlichkeit ausgerichtet sein.
Leitsatz: Veröffentlichung:
eine Aufgabe der Ehrlichkeit und eine grosse Verantwortung
7. Verhalten in der Höhle
Die Eigenverantwortung jedes einzelnen
bildet den besten Schutz für die Höhle. Der Höhlenforscher sollte
so behutsam wie möglich mit der Höhle umgehen und die folgenden Grundsätze
beachten:
Gute Kontakte mit den Ortsansässigen
sind die Grundlage der Imagepflege der Höhlenforscher (Wegbenutzung
und Parkieren der Fahrzeuge, Abfälle, nächtliche Lärmbelästigung,
Schliessen von Gattern, Respektierung von Kulturen und des Viehs, etc.).
Grundsätzlich nichts beschmutzen,
nichts wegnehmen, nichts zurücklassen und so wenig Spuren wie möglich
hinterlassen. Nicht nur, was für unser Auge schön erscheint, ist
erhaltenswert, sondern die Höhle als Gesamtes. Dazu gehört auch
die Erhaltung von Kalkablagerungen und Sedimenten (Sinter, Lehm, Sand, Versturz,
etc.), welche als Erbe der Natur anzusehen sind.
Die Höhle als fragiles Biotop
betrachten und seine Bewohner, welche mikroskopisch klein sein können,
nie vergessen. In diesem Sinne sollte auch das klimatische Gleichgewicht
der Höhle nicht dauerhaft verändert werden.
Die eigenen physischen Grenzen möglichst
nicht überschreiten; eine gute Selbstbeherrschung ist die beste Garantie
eines angemessenen und bewussten Verhaltens (mit der Uebermüdung gehen
alle guten Vorsätze verloren).
Die Ausrüstung und Einrichtungen
sollten möglichst minimal sein und diskret bleiben, aber ohne Gefährdung
der allgemeinen Sicherheit. Es ist vorteilhaft, wenn die Expeditionen möglichst
leicht sind und die Transporte auf das Nötigste beschränkt bleiben.
Damit entfallen auch übermässige Einrichtungen.
Künstliche Veränderungen
(Konstruktionen, Einrichtung von permanenten Biwaks, massive Freilegungen,
Absenken von Siphons...) sollten die Ausnahme sein und Einrichtungen nach
Möglichkeit nur provisorisch erfolgen. Die Entscheidung bedarf jeweils
reiflicher Ueberlegung der Folgen für die Höhle (z.B. klimatische
Veränderungen).
Der Besuch von Höhlen in grossen
Gruppen sollte vermieden werden.
Besuche von Höhlen oder von
Systemen, die in Bearbeitung sind, sollten nach Absprache mit den dort aktiven
Höhlenforschern stattfinden, dies aus Sicherheitsgründen und aus
Respekt vor dem geistigen „Anrecht". Allerdings leitet sich daraus kein
Anspruch der regelmässig aktiven Forscher auf die Höhle an sich
ab; die SGH wendet sich gegen übertriebene Verschlüsse von Höhlen.
Leitsatz : Zuerst
überlegen, dann handeln; Unüberlegte Aktionen können katastrophale
und unwiderrufliche Folgen haben.