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FAQ Hoehlenschutz FAQ - Oft gestellte Fragen zum Höhlenschutz...

     

  1. Weshalb müssen Höhlen geschützt werden ?
  2. Weshalb ist eine Doline eher auszumisten als aufzufüllen ?
  3. Was kann ich für den Schutz der Höhlen und des Karstes tun ?
  4. Was muss man in einer Höhle schützen ?
  5. Was machen die Spezialisten, um die Höhlen un den Karst zu schützen?
  6. Welche Arten der Beschädigung trifft man in der Schweiz an ?
  7. Sind die Höhlen durch das Gesetz geschützt ? Sind die Müllhaufen darin legal?

 

Weshalb müssen Höhlen geschützt werden ?

Die Höhlen und ganz allgemein der Karst enthalten Naturobjekte, die als schützenswert gelten. Die Schönheit geschmückter Höhlen, Stalaktiten, Stalagmiten, Sinterfahnen und Versinterungen verschiedenster Art und Form, ist vielfach gefährdet durch unwissende Besucher, die solche Versinterungen abschlagen, um sie zu Hause auszustellen, oder durch wilde Abfalldeponien, die solche Orte entstellen.

Dazu kommt, dass die Höhlen wichtige Archive vergangener klimatischer Bedingungen enthalten. Diese Archive sind von grosser Bedeutung für die Wissenschaft.

Aber es gibt noch einen viel wichtigeren Grund: Der Karst stellt ein wichtiges Wasserreservoir dar, das oftmals Dörfer oder gar ganze Städte mit Wasser versorgt. Jegliche Verschmutzungen der Höhlen führen augenblicklich zu einer Verunreinigung des Trinkwassers. Es ist daher offensichtlich, dass die Benutzung der Höhlen als Abfallbehälter grosse Probleme mit sich führt.

Weshalb ist eine Doline eher auszumisten als aufzufüllen ?

Dolinen stellen ein charakteristisches Merkmal der Landschaften des Jura und der Voralpen dar. Sie sind Zeugen der Verkarstung, die sich im Untergrund abspielt, und daher wertvolle Naturobjekte. Die Dolinen dienen zudem oft als Schwinde und führen somit das Wasser dem Untergrund zu. Sie sollten deshalb, wie die Höhlen auch, geschützt werden.

Von ihrer Natur her zeigen Dolinen eine Strukturschwäche im Gestein auf, oft bilden sie sich auf einem Kluftkreuz zweier Brüche. Wenn man diese Dolinen auffüllt, bleiben die Strukturschwächen bestehen, und unter dieser Füllung vergrössern sich die Dolinen weiterhin unerkannt. Oftmals ereignen sich in der Folge Einstürze, die katastrophal sein können : Wenn man vergisst, dass vor dem Hausbau eine Doline zugegen war, so kann dieses in das Loch, dass sich eröffnet, stürzen.

Was kann ich für den Schutz der Höhlen und des Karstes tun ?

Jedermann kann zum Schutz beitragen. Die Regeln sind sehr einfach : nichts mitnehmen ausser Photos, nichts hinterlassen ausser Fussabdrücke, das unterirdische Milieu wie ein Biotop respektieren und die Schönheit der Natur bewundern, ohne sie zu zerstören. Wenn du mehr machen willst, dann kontaktiere doch den Regionalverantwortlichen der Kommission.

Wenn Sie ein verschmutztes Objekt entdecken, melden Sie es dem SISKA oder dem Regionalverantwortlichen der entsprechenden Region unter Verwendung der Pollucarte. Auf diese Art kann das Objekt ins Kataster der verschmutzten Höhlen aufgenommen werden, und Massnahmen zu seiner Reinigung können ergriffen werden. Eine Reinigung kann manchmal gefährlich sein (sei es aufgrund der Beschaffenheit der Höhle oder der Verunreinigungen), sie ist deshalb eher den Spezialisten vorbehalten. Allerdings ist eine Unterstützung oft sehr willkommen.

Was muss man in einer Höhle schützen ?

Einer der effizientesten Schutzmöglichkeiten besteht darin, nichts zu zerstören. Dies hört sich zunächst sehr logisch an. Aber man darf nicht vergessen, dass nicht nur die Stalagmiten und Stalaktiten einen Wert besitzen – manchmal ist es auch nur der mehrheitlich lästige Lehm, der einen wissenschaftlichen und/oder ästhetischen Wert innehaben kann. Also, auch während der unterirdischen Erkundung, setzen Sie Ihre Füsse dort auf, wo sie die anderen vor Ihnen auch schon aufgesetzt haben.

Auch die Lebewesen müssen geschützt werden. Speziell die Fledermäuse, die zu früh aus dem Winterschlaf geweckt werden, befinden sich oft in Lebensgefahr.

Was machen die Spezialisten, um die Höhlen un den Karst zu schützen?

Der Schutz der Karstumgebung verfolgt drei Richtungen. Zuerst wird eine Inventar der verschmutzten Objekte angestrebt. Dieses Inventar ermöglicht es, Schutzpläne aufzustellen, und es ermöglicht auch den Zustand der Höhlen und Objekte, welche gereinigt wurden, zu überwachen.

Anschliessend werden die Höhlen, Schächte und Dolinen gereinigt. Diese Reinigungsarbeit benötigt oft sehr viel Zeit, Geld und schwere Gerätschaften und kann oft nur von Spezialisten ausgeführt werden.

Letztlich wird versucht, die breite Öffentlichtkeit für den Schutz des Karstes zu sensibilisieren: Die beste Sanierung nützt nichts, wenn die Höhle in der Folge erneut als Mülltonne missbraucht wird.

Welche Arten der Beschädigung trifft man in der Schweiz an ?

An erster Stelle trifft man auf Graffitis an Höhleneingängen und manchmal auch im Höhleninnern. Obwohl nicht unbedingt schädlich, handelt es sich dabei um eine ästhetische Degradation der Höhle. Sehr oft hinterlassen auch Höhlenbesucher ihre Abfälle oder gefährden, bei Erstellung eines Biwaks, die fragile Umwelt. Die Abfallhöhlen existieren leider noch immer in der Schweiz. Die meisten von Ihnen werden von den umliegenden Anwohnern als Mülltonne benutzt, manchmal findet man «nur» alte Äste, oder Schrott, Umzäunungen, usw.

Sind die Höhlen durch das Gesetz geschützt ? Sind die Müllhaufen darin legal?

In allen Fällen ist das Deponieren von Material bundesgesetzlich untersagt (Umweltschutzgesetz Art. 30e, Abfallgesetz Art. 1). Jedoch sind einzelne Objekte besser geschützt. Das Wasser ist geschützt (Gewässerschutzgesetz Art. 3) und es ist verboten, natürliche Sehenswürdigkeiten zu beschädigen oder zu zerstören (Naturschutzgesetz Art. 24). Zudem haben bestimmte Kantone Gesetzesartikel, die sich speziell dem Schutz der Höhlen widmen, erlassen.



Weitere Auskünfte gibt die Höhlenschutzkommission gerne.







21.01.2008 17:18

 

 

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