PorträtKommission
für Höhlen- und KarstschutzPorträt
Das Ziel der Kommission
ist es, dazu beizutragen, das Höhlen- und Karsterbe zu erhalten (natürliche
Höhlen und ihr Inhalt sowie alle anderen Karstformen). Der Schutz von einigen
künstlichen Höhlen kann ebenfalls in den Aufgabenbereich der Kommission
aufgenommen werden. Die Tätigkeit erstreckt sich auf das gesamte Schweizerische
Territorium. Diese Organisation ist praktisch die einzige, die sich um diese
Problematik kümmert und hat daher eine besondere Verantwortung.
Die Aufgaben der Mitglieder der
Kommission für Höhlenschutz sind vielfältig :
Sie sind vor allem bemüht, ihren Höhlenforscherkollegen zu zeigen,
wie schön Höhlen sind, die auch nach deren Besuch intakt sind. Aus
diesem Grund spielt die Kommission eine erzieherische Rolle, indem sie den
Mitgliedern der SGH, und anderen Höhlenbesuchern Richtlinien an die Hand
gibt, um sich mit Respekt in der unterirdischen Welt zu bewegen ;
Im Kontakt mit wissenschaftlichen Beratern möchten die Kommissionsmitglieder
aktiv mitarbeiten, wenn z.B. an einer Stelle die natürlichen Gegebenheiten
einer Höhle verändert oder Höhlen während des Winters
vorübergehend geschlossen werden sollen, um damit die optimale Winterruhe
für Fledermäuse zu schaffen.;
Die Kommissionsmitglieder möchten ihre Forscherkollegen motivieren,
an der Organisation und der Durchführung von Säuberungsaktionen
in bestimmten überfrequentierten Höhlen teilzunehmen;
Die Kommissionsmitglieder wachen über die Einhaltung der Grundsätze,
die in dem von der SGH verfassten und veröffentlichten Ehrenkodex niedergeschrieben
sind.
Die Kommission besteht
aus 2 Gremien :
Der Vorstand der Kommission mit dem Präsidenten (Mitglied der SGH,
wird auf Vorschlag des Kommissionsvorstandes an der DV gewählt), dem
Generalsekretär (wird vom SISKA hauptberuflich geführt) und den
Leitern jeder Regionalgruppe.
13 Regionalgruppen decken das Landesgebiet ab.
Struktur
Angesichts
des grossen Arbeitsbereiches wird die Kommission für Höhlen-
und Karstschutz professionell von Bereich " Höhlen-
und Karstschutz" des SISKA unterstützt.
Die
Kommission formiert sich aus folgenden 4 Einheiten :
Mitglieder der Regionalgruppen, die
über die gesamte Schweiz verteilt sind ;
Präsident
der Kommission (SGH-Mitglied vorgeschlagen vom Kommissionsvorstand
und gewählt von der DV) ;
Verantwortlicher
des Bereiches Höhlen- und Karstschutz des SISKA.
Der Vorstand der Kommission besteht aus den Leitern der Regionalgruppen,
dem Präsident der Kommission und dem SISKA Verantwortlichen.
Der Vorstand der Kommission ist das Entscheidungsorgan. Er überwacht
und korrigiert gegebenenfalls die vom Kommissionspräsidenten und
dem Bereich Höhlen- und Karstschutz des SISKA ergriffenen Initiativen.
Der SISKA Verantwortlicher übernimmt die Rolle des Generalsekretärs,
d.h. er übernimmt einen Grossteil der administrativen Arbeit und
die Umsetzung der vom Kommissionsvorstand getroffenen Entscheidungen.
Ausserdem unterstützt er die Regionalgruppen auch direkt, vor allem
um die Qualität und Quantität, der z.B. im Rahmen eines Mandates
zu erledigenden Arbeiten, zu gewährleisten.