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  ©2009 SSS-SGH

Porträt Kommission für Höhlen- und Karstschutz

Porträt

Das Ziel der Kommission ist es, dazu beizutragen, das Höhlen- und Karsterbe zu erhalten (natürliche Höhlen und ihr Inhalt sowie alle anderen Karstformen). Der Schutz von einigen künstlichen Höhlen kann ebenfalls in den Aufgabenbereich der Kommission aufgenommen werden. Die Tätigkeit erstreckt sich auf das gesamte Schweizerische Territorium. Diese Organisation ist praktisch die einzige, die sich um diese Problematik kümmert und hat daher eine besondere Verantwortung.

Die Aufgaben der Mitglieder der Kommission für Höhlenschutz sind vielfältig :

  • Sie sind vor allem bemüht, ihren Höhlenforscherkollegen zu zeigen, wie schön Höhlen sind, die auch nach deren Besuch intakt sind. Aus diesem Grund spielt die Kommission eine erzieherische Rolle, indem sie den Mitgliedern der SGH, und anderen Höhlenbesuchern Richtlinien an die Hand gibt, um sich mit Respekt in der unterirdischen Welt zu bewegen ;
  • Im Kontakt mit wissenschaftlichen Beratern möchten die Kommissionsmitglieder aktiv mitarbeiten, wenn z.B. an einer Stelle die natürlichen Gegebenheiten einer Höhle verändert oder Höhlen während des Winters vorübergehend geschlossen werden sollen, um damit die optimale Winterruhe für Fledermäuse zu schaffen.;
  • Die Kommissionsmitglieder möchten ihre Forscherkollegen motivieren, an der Organisation und der Durchführung von Säuberungsaktionen in bestimmten überfrequentierten Höhlen teilzunehmen;
  • Die Kommissionsmitglieder wachen über die Einhaltung der Grundsätze, die in dem von der SGH verfassten und veröffentlichten Ehrenkodex niedergeschrieben sind.

Die Kommission besteht aus 2 Gremien :

  1. Der Vorstand der Kommission mit dem Präsidenten (Mitglied der SGH, wird auf Vorschlag des Kommissionsvorstandes an der DV gewählt), dem Generalsekretär (wird vom SISKA hauptberuflich geführt) und den Leitern jeder Regionalgruppe.
  2. 13 Regionalgruppen decken das Landesgebiet ab.

Struktur

Angesichts des grossen Arbeitsbereiches wird die Kommission für Höhlen- und Karstschutz professionell von Bereich " Höhlen- und Karstschutz" des SISKA unterstützt.

Die Kommission formiert sich aus folgenden 4 Einheiten :

  1. Mitglieder der Regionalgruppen, die über die gesamte Schweiz verteilt sind ;
  2. Die Leiter/-Innen der Regionalgruppen ;
  3. Präsident der Kommission (SGH-Mitglied vorgeschlagen vom Kommissionsvorstand und gewählt von der DV) ;
  4. Verantwortlicher des Bereiches Höhlen- und Karstschutz des SISKA.

Der Vorstand der Kommission besteht aus den Leitern der Regionalgruppen, dem Präsident der Kommission und dem SISKA Verantwortlichen.

Der Vorstand der Kommission ist das Entscheidungsorgan. Er überwacht und korrigiert gegebenenfalls die vom Kommissionspräsidenten und dem Bereich Höhlen- und Karstschutz des SISKA ergriffenen Initiativen. Der SISKA Verantwortlicher übernimmt die Rolle des Generalsekretärs, d.h. er übernimmt einen Grossteil der administrativen Arbeit und die Umsetzung der vom Kommissionsvorstand getroffenen Entscheidungen. Ausserdem unterstützt er die Regionalgruppen auch direkt, vor allem um die Qualität und Quantität, der z.B. im Rahmen eines Mandates zu erledigenden Arbeiten, zu gewährleisten.

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29.01.2006 17:24

 

 

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