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  ©2009 SSS-SGH

Stalactite de Kommission für Höhlen- und Karstschutz

Geotope, Höhlengeotope, Geotope nationaler Bedeutung

von Andres Wildberger et Marie-Hélène Oppliger

Was ist ein Geotop?

Der Begriff "Geotop" ist in den letzten Jahren vermehrt im Zusammenhang mit Höhlenschutz in den Diskussionen aufgetaucht. Was aber ist ein "Geotop" und in welchem Kontext steht der Begriff ?
Geotope sind erdwissenschaftlich wertvolle Teile der Landschaft. Sie schliessen Berge, Hügel oder Täler, Moränenwälle oder Findlinge, Schluchten, Karstphänomene, Ufergebiete, Steinbrüche, Kiesgruben oder Bergwerke, Strassen? oder Weganschnitte ein, welche eine Situation oder Begebenheit aus der Vergangenheit der Erde oder aus der Geschichte des Lebens und des Klimas in typischer und anschaulicher Weise dokumentieren, Geolope sind damit eigentliche Archive der Frdgeschichte, Sie ermöglichen es, die räumlich?zeitliche Entwicklung einer Region, die Bedeutung der morphologichen Prozesse und die Wichtigkeit der Gesteine als formende Elemente der Landschaft zu erfassen. In diesem Sinne stellen Geotope Naturdenkmäler dar, welche sowohl für die Öffentlichkeit wie auch für die Wissenschaft von grossem Wert oder sogar unentbehrlich sind.

Definition

Geotope sind räumlich begrenzte Teile der Geosphäre von besonderer geologischer, geomorphologischer oder geoökologischer Bedeutung. Sie beinhalten wichtige Zeugen der Erdgeschichte und geben Einblick in die Entwicklung der Landschaft und des Klimas.

Je nachdem, ob die prägenden Prozesse abgeschlossen oder noch im Gang sind, handelt es sich um statische oder aktive Geotope.

Geotope sind der Nachwelt zu erhalten. Sie sind vor Einflüssen zu bewahren, die ihre Substanz, Struktur oder natürliche Weiterentwicklung beeinträchtigen.

«Arbeitsgruppe Geotopschutz Schweiz» (STRASSER et al. 1995).

 

Auswahl der Geotope

Beim Geotopschutz handelt es sich also um ein Instrument des Natur? und Landschaftsschutzes, bei welcher nicht das Ästhetische oder Biologische im Vordergrund steht, sondern mehr das erdwissenschaftliche, dokumentarische oder didaktische Element. Selbstverständlich gibt es aber Überschneidungen dieser verschiedenen Aspekte. Zwischen dem Gefährdungsgrad und der Bedeutung eines Geotops besteht hingegen kein Zusammenhang.
Geotope können entsprechend ihrer Ausgestaltung oder ihrer Entstehungsweise verschiedenen Typen zugewiesen werden: strukturell (Gebirgsbau), paläontologisch (Fossilien), sedimentologisch (Aufbau von Ablagerungsgesteinen), mineralogisch?petrographisch (Kristalle und kristalline Gesteine), geomorphologisch (Landschaftsformen), hydrogeologisch (Phänomene des Grundwassers, insbesondere Quellen) und geohistorisch (mit erdwissenschaftlichen Erkenntnissen verknüpfte Stätten). Höhlen gehören in erster Linie zu den geomorphologischen Geotopen, zusätzlich können sie aber auch Aspekte der anderen Typen einbeziehen.

Gemäss der Bedeutung eines Geotops wird es einer der folgenden Kategorien zugeteilt: international, national, regional oder lokal. Ein Geotop lokaler Bedeutung ist auf Gemeindeebene der einzige oder einer von wenigen Vertretern seines Typs und zudem von einer Qualität, die es über vergleichbare Objekte heraushebt. Ein Geotop regionaler Bedeutung ist das Entsprechende auf kantonaler Ebene usw. Es ist durchaus denkbar, dass auf relativ kleinem Raum mehrere Vertreter eines Typs von ähnlicher Bedeutung existieren, andererseits können bestimmte Geotoptypen in gewissen Landstrichen entsprechend den naturräumlichen Rahmenbedingungen fehlen; es ist also keine homogene Verteilung von Geotopen in der Landschaft zu erwarten. Selbstverständlich sind bei der Ausscheidung von Geotopen neben objektiven Aspekten auch subjektive Kriterien von Bedeutung.

Die rechtliche Situation

Die historische und rechtliche Situation des Geotopschutzes in der Schweiz ist letzthin von JORDAN (1999), auf den wir uns im Folgenden stützen, zusammengefasst worden. Geotopschutz in der Schweiz begann im 19. Jahrhundert mit dem Schutz von Findlingen, welche als wertvolle Zeugen der erdgschichtlich jüngeren Vergangenheit grosse Aufmerksamkeit erhielten. Später verschob sich das Interesse mehr zum Schutz von Lebensräumen (Biotopen) und Landschaften. Auf nationaler Ebene bestehen infolgedessen zur Zeit auch keine Gesetzesparagraphen, welche sich explizit auf Geotope beziehen, immerhin aber solche, die im Hinblick auf deren Schutz angewendet werden können oder Initiativen in diese Richtung ermöglichen.

Die Artikel 724 und 702 des Zivilgesetzbuchs erlauben den Schutz herrenloser Naturkörper oder Altertümer von erheblichem wissenschaftlichem Wert respektive Beschränkungen des Grundeigentums, namentlich zur Erhaltung von Altertümern und Naturdenkmälern, zur Sicherung der Landschaft und von Aussichtspunkten vor Verunstaltung. Das Raumplanungsgesetz sieht im Artikel 17 den Schutz naturkundlich wertvoller Landschaften und Naturdenkmäler vor, für die die Kantone Schutzzonen ausscheiden oder andere geeignete Massnahmen ergreifen können.

Das Bundesgesetz über den Natur? und Heimatschutz verpflichtet in Artikel 3ff die Bundesorgane bei deren Tätigkeiten u.a. Landschaftsbilder und Naturdenkmäler zu schonen. Als Grundlage ist ein entsprechendes Inventar über Objekte von nationaler Bedeutung anzulegen (BLN = Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung).

Im "Landschaftskonzept Schweiz» hat sich der Bund verpflichtet, Grundlagen für den Geotopschutz zu schaffen (Massnahme 7.09); seit Ende 1998 ist eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe der Bundesämter für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) respektive für Wasser und Geologie (EWG) am Werk.

In einigen Kantonen ist man aber trotz vorläufig fehlender Vorgaben der Eidgenossenschaft nicht untätig geblieben (vgl. Literaturliste in JORDAN 1999). So hat z.B. der Kanton Aargau bereits 1983 ein «Inventar der erdwissenschaftlich schützenswerten Gebiete und Objekte» erstellen lassen, das allerdings nie einen offiziellen Status erlangt hat. Ahnliche Inventare sind später auch in den Kantonen Zürich, Zug, Graubünden, Basel?Stadt, Luzern und Freiburg sowie in einigen Gemeinden und Bezirken angelegt worden. Im Kanton Neuenburg ist der Schutz erdwissenschaftlicher Objekte im Naturund Hernatschutzgesetz von 1994 geregelt; gestützt darauf sind bereits in einigen Testgemeinden Geotopinventare erarbeitet worden. Der Kanton Thurgau hat im Rahmen der Richtplanung eine Inventarisierung der Geotope durchgeführt. Schliesslich ist auch in den Kantonen St. Gallen und Appenzell z.Z. eine Arbeitsgruppe der St. Gallischen Naturwissenschaftlichen Gesellschaft daran, ein Geotopinventar zu erstellen.

Seit dem 1. Juli 1998 ist die SGH offiziell in die Liste der beschwerdeberechtigten Organisationen nach Art. 12 des Naturund Heimatschutzgesetzes aufgenommen worden. Diese Anerkennung auf nationaler Ebene verleiht der SGH das Recht, gegen Bewilligungen und Verordnungen, weiche Höhlen oder andere Karsterscheinungen gefährden, Rekurs einzureichen. In dieser Beziehung ist die SGH somit Organisationen wie dem SAC, WWF oder Pro Natura gleichgestellt (WEBER 1998).

Aufgaben und Möglichkeiten der Höhlenforscher, Arbeiten der SGH und des SISKA

Die Schweizerische Gesellschaft für Höhlenforschung (SGH) besitzt in ihren Archiven wertvolle Unterlagen, welche zusammen mit dem Know?how von Speläologen unentbehrlich sind bei einer Einstufung von Höhlen als Geotope. So haben denn Höhlenforscher als Vertreter der SGH und des Schweizerischen Instituts für Speläologie und Karstforschung SISKA Einsitz genommen in der «Arbeitsgruppe Geotopschutz Schweiz" der Schweizerischen Akademie der Naturwissenschaften (SANW), welche nebst theoretischer Grundlagen (STRASSER et al. 1995) auch eine erste Version einer Inventarliste von Geotopen nationaler Bedeutung ausgearbeitet hat (GRUPPO DI LAVORO PER LA PROTEZIONE DEI GEOTOPI IN SVIZZERA, 1999). Die meisten Vorschläge für die Höhlengeotope dieser Liste stammen aus dem Kreis der Höhlenforscher der SGH, welche im Rahmen einer Arbeitsgruppe der HöhlenschutzKommission entsprechend den Vorgaben der Arbeitsgruppe der SANW bearbeitet wurden. Von 39 Vorschlägen, beschrieben und begründet in einem Bericht von über 200 Seiten, wurden deren 38 akzeptiert (Fig. 1 und 2), was für die Seriosität der SGH?Empfehlungen spricht.

Speläologen sind auch beteiligt an der Inventarisierung von Höhlengeotopen in den Kantonen Graubünden (abgeschlossen), Neuenburg, Jura und St. Gallen/Appenzell (in Arbeit).

Die SGH und die SISKA können und müssen also dank ihres spezifischen Wissens bei der Inventarisierung von Geotopen mitwirken. Der Schutz von Höhlen erfordert aber auch eine kontinuierliche Sensibilisierung von Behörden, öffentlichkeit, Naturschutzorganisationen und auch der Höhlenforscher. Ein Beispiel für diese Arbeit ist der Vortrag an der SANW-Jahresversammlung 1998 in Airolo von Thomas Bitterlit und dessen publizierte Zusammenfassung über das vielseitig beanspruchte Höhlengeotop Nidlenloch im Solothurner Jura.

 

Konzept Höhlengeotope

Die Arbeitsgruppe der SGH hat ein Konzept zur Evaluation der schweizerischen Höhlengeotope erarbeitet. In erster Linie gilt es, den Wert eines speläologischen Objekts zu ermitteln, welcher Schutzmassnahmen rechtfertigt.

Der Wert basiert auf drei Kriterien:

  • Ästhetik
  • Wissenschaft
  • Kultur und Geschichte

Die Ausdehnung einer Höhle genügt für sich allein nicht als Begründung für den Geotopstatus.

Struktur der Kommission für Karst- und Höhlenschutz

Die Auswahl von speläologischen Geotopen setzt eine gute, multidisziplinäre Kenntnis des Gegenstandes voraus und zwar sowohl im Allgemeinen wie auch im Rahmen einer bestimmten Region. Die Kommission für Karst? und Höhlenschutz (Fig. 3 und 4) organisiert Arbeitsgruppen, welche Spezialisten und aktive Höhlenforscher zum Zwecke der Geotopauswahl vereinigen (in diversen Landesteilen im Aufbau begriffene Massnahme).

Allerdings ist diese Geotopauswahl nur eine Etappe auf dem Weg zum Schutze der unterirdischen Welt. Sie gehört zum Massnahmenpaket, welche künftige Beeinträchtigungen von Höhlen verhindern soll. Es sind noch andere Aktionen nötig um grössere Schäden an Höhlen wirksam zu verhindern.

Prävention

  • Bestimmung der Höhlen- und Karstgeotope in ihrer Region.
  • Unterstützung bei der Behandlung von Unterlagen zu Studien über Umweltverträglichkeitsprüfungen, zu Oppositionen und Rekursrecht.
  • Sensibilisierung der Öffentlichkeit, der kantonalen Behörden und Naturschutzvereine.

Überwachung

  • Regelmässige Überwachung des Zustandes von Höhlen.
  • Berichterstattung an die Behörden im Falle von Beeinträchtigungen.
  • Mediale Aktionen zur klaren Stellungnahme gegen Verschandelungen.

Reinigung

  • Reinigung von Höhlen und anderen Karsterscheinungen.
  • Damit verbundene Medienaktionen zur Sensibilisierung des Publikums.

Alle diese Aufgaben sollen in enger Zusammenarbeit mit dem Kommissionsvorstand und dessen Präsidentin oder Präsidenten durchgeführt werden.

Schlussfolgerung

Zum Schluss soll noch einmal die grosse Wichtigkeit des Begriffs «Höhlengeotop» zur künftigen Erlangung von Rechtsmitteln zum Schutz der Höhlen hervorgehoben werden. Die Mitwirkung von Speläologen bei der Auswahl von Höhlengeotopen ist von grundlegender Bedeutung; ohne unsere Mithilfe werden einfach Nicht-Höhlenforscher, selbstverständlich weniger qualifiziert, die Arbeit an unserer Statt erledigen. Die Geotop?Evaluation ist allerdings nur ein Teil der Aktionen, welche zu einem befriedigenden Schutz der schweizerischen Höhlenwelt führen sollen.

Literatur

BITTERLI, Th. (1999) : Speläologische Geotope: Konsequenzen und Problematik am Beispiel des Nidlenlochs (Kt. Solothurn, Schweiz) (Zusammenfassung). - Geologia Insubrica, vol. 4, no 1 : 95.

GRUPPO DI LAVORO PER LA PROTEZIONE DEI GEOTOPI IN SVIZZERA ARBEITSGRUPPE GEOTOPSCHUTZ ScHwEiz - GROUPE DE TRAVAIL POUR LA PROTECTION DES GÉOTOPES EN SUISSE - WORKING GROUP FOR THE PROTECTION OF GEOTOPES IN SVVITZERLAND, ASSN/SANW (1999): Inventario dei geotopi di importanza nazionale 7 Inventar der Geotope nationaler Bedeutung 7 Inventaire des géotopes d'importance nationale = Inventory of Geotopes of National Significance. - Geologia Insubrica, vol. 4, n' 1 : 25-48.

JORDAN, P. (1999): Geotopschutz: die rechtliche Situation in der Schweiz. - Geologia Insubrica, vol. 4, no 1 : 55-58.

STRASSER, A.; HEITZMANN, P.; JORDAN, P.; STAPFER, A.; STRUERM, B.; VOGEL, A. & STEINMANN, M. (1995): Geotope und der Schutz erdwissenschaftlicher Objekte in der Schweiz: ein Strategiebericht = Géotopes et la protection des objets géologiques en Suisse: un rapport stratégique. Fribourg (Arbeitsgruppe Geotopschutz Schweiz - Groupe de travail pour la protection des géotopes en Suisse, SANW/ASSN), 27 p., 26 p.

VVEBER, R. (1998): Le nouveau droit de recours de la SSS Die SGH ist neu zur Beschwerde nach Art. 12 Natur- und Heimatschutzgesetz legitimiert. - SSS/SGH Info 4/98 : 16-17.

Canton Localité Description
AG Biwakgrotte Verzweigte Höhle (50 m lang) in eiszeitlichen Schottern (sehr seltener Höhlentyp).
AL Durschrennenhöhle (Schwende) Hydrothermaler Quarzgang mit verschiedenfarbigem Fluorit sowie Calcit (BLN 1612).
Al Wildkirchli Höhle im Schrattenkalk, klassische Fundstelle von Höhlenbär und paläolithischen Artefakten, während Jahrhunderten Eremitenklause.
BE Höhlen- und Karstsystem Beatenberg - Sieben - Hengste - Hohgant Ausgedehntes Karstsystern mit grosser Höhendifferenz und ausserordentlicher Vielfalt der Phänomene (BLN 1505).
BE Klufthöhle Hasliberg Höhle auf tektonisch vorgegebenen, durch Gleitbewegung eines Kalkpaketes geöffneten Spalten.
BL Silberloch bei Röschenz Bachhöhle mit Paläokarsttaschen (Boluston), spätmittelalterlicher Bergbau.
BL Höhlen- und Karstgebiet Brislach- Allmet Reicher Karstformenschatz in Verbindung mit an die régionale Talentwicklung gekoppelten Höhlensystemen.
FR Vanil Noir (Bounavaux - Gros Mont) Die für die Préalpes médianes (Romanische Voralpen) sehr repräsentative Région des Vanil Noir weist eine beachtliche Ansammlung bemerkenswerter Phänomene auf: glaziale (Trogtal, Kare) und gravitative Formen (Hangschutthalden, Bergstürze) sowie Karstphänomene (Karrenfelder, Dolinen, Uvalas und andere geschlossene Becken, Höhlensystem von Morteys mit phreatischen Gängen auf mehr als 2000 m ü.M., Diablotins-Schachthöhle mit Vertikalschächten von 160 resp. 155 m Tiefe) (im BLN-Gebiet 1504)
GL Windloch im Klöntal Grosses, hochgelegenes, teilweise aktives Höhlenlabyrinth mit schönen Gangformen.
G L Muttseehöhle und Umgebung Hochgelegene Karstebene im verschuppten Parautochthon mit zweittiefster Höhle der Schweiz.
GL Sz Höhlen- und Karstsystem Silberen - Bödmeren - Hölloch Eines der grössten Karst- und Höhlensysteme der Schweiz, viele Zeugen einer sehr langen Entwicklung; in diesem Zusammenhang stehen die Karstquellen am Klöntalersee: Blaue Brunnen (714.600/208.800) und Weisse Brunnen (715.500/208.800) (BLN 1 601).
GR Höhlen- und Karstsystem Sulzfluh Durch Erosion angeschnittenes, fossiles Höhlensystem (diverse Teilhöhlen), reiche Höhlenbärenfunde.
JU Grotte de Milandre Langer, wissenschaftlich gut untersuchter Höhlenfluss in subhorizontalen, fossilführenden Kalken.
JU Estavelle (=Wechselschlund) du Creugenat et Ajoulote Kreisförmige Senke in den MaImkalken, aus der bei Hochwasser die unterirdische Ajoulote ausbricht und einen temporären Oberflächenfluss bildet (bis 20 m3/s).
JU Grot e de Réclère Sehr grosser Höhlensaal mit reichem Tropfsteinschmuck.
LU Höhlen- und Karstsystem Schrattenfluh / geologische Schichtfolge Monoklinaler Karst mit über 200 Höhlen, Nebeneinander von nacktem Karst und Moorlandschaften.
NE Grotte du TM 800 Beim Bau des Vue-des-Alpes-Tunnels angefahrene Höhle mit über 20 m mächtigen Sedimenten.
NE Emposieu et moulins souterrains du Col des Roches Vor seiner Ableitung durch einen künstlichen Stollen unter dern Col des Roches hindurch, ergoss sich der Bach aus dem Tal von Le Locle in eine imposante Ponorhöhle (66 m Höhendifferenz, 600 Länge). lm 17. Jahrhundert wurden in dieser Höhle Mühlen eingerichtet, welche in den letzten Museum und die unterirsischen Mühlen ziehen jährlich über 45'000 Besucher an.
NE Glacière (=Eishöhle) de Monlési Bedeutendste Eishöhle des Juragebirges. Die Höhle ist Glied einer Dolinenkette, welche in den Jurakalken (Kimméridgien) einer Synklinale liegt. Das Eisvolumen wird auf 10'000 m3 geschätzt (Mächtigkeit ca. 15 m), es kommen auch Eisstalaktiten und -stalagmiten verschiedendster Grösse vor sowie Gewölbe mit Eisstalaktiten und -stalagmiten verschiedendster Grösse vor sowie Gewölbe mit Eiskristallen. Ab dem 19. Jahrhundert bis 1930 wurde das Eis abgebaut.
NE Grotte de la Cascade Höhle mit klassischen phreatischen Gangprofilen, Ort der Inspiration von Jean -Jacques Rousseau.
NW Bärenhöhle S-4 am Schwalmis Höhle mit Grosssäugerknochen und Kratzspuren von Bären.
NW Friedhöflerhöhle Quellhöhle mit temporärer, intermittierender Schüttung zwischen 0 und 30 l/s
OW Mondmilchloch Alteste Beschreibung der Konkretionsart Mondmilch (16. Jh.), älteste Höhlenpläne der Schweiz (18. Jh.)
ow Höhlen- und Karstsystern Melchsee-Frutt inki. Stäubiloch Glazial überprägter, autogen und allogen gespiesener Karst mit grossen, aktiven und inaktiven Höhlensystemen.
SG Höhlen- und Karstsystem Churfirsten - Rin (inkl. Ofenloch) Grosses alpines Karstsystem mit vielen langen und v.a. tiefen, aktiven bis fossilen Höhlen. Rin-Quelle (Amden): grösste Karstquelle des Churfirstengebietes; imposante Wasserfälle.
SO Nidienloch, Oberdorf Tiefste Höhle des Schweizer Juras, weitgehend inaktiv, vielbesuchte Höhle von grossem didaktischom Wert.
Sz Höhlen- und Karstsystem Gütschtobel - Bawangli Karstsystern mit grossen Höhlen, welche eine ausserordentlich grosse Unterkreide durchqueren.
TI Grotta Acqua del Pavone Système karstique alpin de près de 3 km, particulier par le fait qu'il s'est développé dans une couche de marbre comprise entre des gneiss
VD Orbe souterraine (grotte de Vallorbe) Unterirdischer Fluss in einer reich mit Sinter geschmückten Höhle.
VD Gouffre de la Pleine Lune Ausserordentlich grosse, alte, hochgelegene, durch jüngere Schächte zerschnittene Horizontalgänge.
VS Höhle auf dem Jungfraujoch Ausserordentlich hochgelegene, im Permafrost gelegene Höhle, Zeuge sehr alter Höhlenentwicklung.
VS Grotte des Chamois Hochalpine Höhle mit ausserordentlich viel exzentrischem, vielfarbigem Sinterschmuck.
VS Caverne de Ténéhët Kleines, hochalpines Höhlensystem mit alten (datierten) Tropfsteinen.
VS Réseau des Pingouins - Lapi di Bou Grosse, alpine Höhlensysteme mit ausgedehnten Wassereisvorkommen.
VS Grotte de la Crête de Vaas Grösste Gipshöhle der Alpen, grünschillernde Seen und eindrücklich verfaltete Schichten.
VS Lac souterrain de St-Léonard Höhle in schmalem, senkrecht stehendem Gipsband; sehr grosser Höhlensee.
VS Höhlen- und Karstsystem Grand Cor - Poteux Karstsystëm mit sehr grosser Vertikalausdehnung (2'200 m) und grossen Höhlen in Gesteinen vorn Dogger bis zum Tertiär.
ZG Höllgrotte bei Baar TropfsteinhöhIe von besonderer Schönheit, beim Travertinabbau im 19. Jahrhundert entdeckt. Seltenes und schönes Beispiel von primären Höhlen in Quelltuff.

 

 







28.04.2004 17:46

 

 

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