Stalactite deKommission
für Höhlen- und KarstschutzGeotope,
Höhlengeotope, Geotope nationaler Bedeutung
von Andres Wildberger
et Marie-Hélène Oppliger
Was ist
ein Geotop?
Der Begriff "Geotop"
ist in den letzten Jahren vermehrt im Zusammenhang mit Höhlenschutz in
den Diskussionen aufgetaucht. Was aber ist ein "Geotop" und in welchem Kontext
steht der Begriff ?
Geotope sind erdwissenschaftlich wertvolle Teile der Landschaft. Sie schliessen
Berge, Hügel oder Täler, Moränenwälle oder Findlinge, Schluchten,
Karstphänomene, Ufergebiete, Steinbrüche, Kiesgruben oder Bergwerke,
Strassen? oder Weganschnitte ein, welche eine Situation oder Begebenheit aus
der Vergangenheit der Erde oder aus der Geschichte des Lebens und des Klimas
in typischer und anschaulicher Weise dokumentieren, Geolope sind damit eigentliche
Archive der Frdgeschichte, Sie ermöglichen es, die räumlich?zeitliche
Entwicklung einer Region, die Bedeutung der morphologichen Prozesse und die
Wichtigkeit der Gesteine als formende Elemente der Landschaft zu erfassen. In
diesem Sinne stellen Geotope Naturdenkmäler dar, welche sowohl für
die Öffentlichkeit wie auch für die Wissenschaft von grossem Wert
oder sogar unentbehrlich sind.
Definition
Geotope
sind räumlich begrenzte Teile der Geosphäre von besonderer
geologischer, geomorphologischer oder geoökologischer Bedeutung.
Sie beinhalten wichtige Zeugen der Erdgeschichte und geben Einblick
in die Entwicklung der Landschaft und des Klimas.
Je nachdem, ob die prägenden Prozesse abgeschlossen oder noch im
Gang sind, handelt es sich um statische oder aktive Geotope.
Geotope sind der Nachwelt zu erhalten. Sie sind vor Einflüssen
zu bewahren, die ihre Substanz, Struktur oder natürliche Weiterentwicklung
beeinträchtigen.
«Arbeitsgruppe
Geotopschutz Schweiz» (STRASSER et al. 1995).
Auswahl
der Geotope
Beim Geotopschutz handelt
es sich also um ein Instrument des Natur? und Landschaftsschutzes, bei welcher
nicht das Ästhetische oder Biologische im Vordergrund steht, sondern mehr
das erdwissenschaftliche, dokumentarische oder didaktische Element. Selbstverständlich
gibt es aber Überschneidungen dieser verschiedenen Aspekte. Zwischen dem
Gefährdungsgrad und der Bedeutung eines Geotops besteht hingegen kein Zusammenhang.
Geotope können entsprechend ihrer Ausgestaltung oder ihrer Entstehungsweise
verschiedenen Typen zugewiesen werden: strukturell (Gebirgsbau), paläontologisch
(Fossilien), sedimentologisch (Aufbau von Ablagerungsgesteinen), mineralogisch?petrographisch
(Kristalle und kristalline Gesteine), geomorphologisch (Landschaftsformen),
hydrogeologisch (Phänomene des Grundwassers, insbesondere Quellen) und
geohistorisch (mit erdwissenschaftlichen Erkenntnissen verknüpfte Stätten).
Höhlen gehören in erster Linie zu den geomorphologischen Geotopen,
zusätzlich können sie aber auch Aspekte der anderen Typen einbeziehen.
Gemäss der Bedeutung
eines Geotops wird es einer der folgenden Kategorien zugeteilt: international,
national, regional oder lokal. Ein Geotop lokaler Bedeutung ist auf Gemeindeebene
der einzige oder einer von wenigen Vertretern seines Typs und zudem von einer
Qualität, die es über vergleichbare Objekte heraushebt. Ein Geotop
regionaler Bedeutung ist das Entsprechende auf kantonaler Ebene usw. Es ist
durchaus denkbar, dass auf relativ kleinem Raum mehrere Vertreter eines Typs
von ähnlicher Bedeutung existieren, andererseits können bestimmte
Geotoptypen in gewissen Landstrichen entsprechend den naturräumlichen Rahmenbedingungen
fehlen; es ist also keine homogene Verteilung von Geotopen in der Landschaft
zu erwarten. Selbstverständlich sind bei der Ausscheidung von Geotopen
neben objektiven Aspekten auch subjektive Kriterien von Bedeutung.
Die rechtliche
Situation
Die historische und rechtliche
Situation des Geotopschutzes in der Schweiz ist letzthin von JORDAN (1999),
auf den wir uns im Folgenden stützen, zusammengefasst worden. Geotopschutz
in der Schweiz begann im 19. Jahrhundert mit dem Schutz von Findlingen, welche
als wertvolle Zeugen der erdgschichtlich jüngeren Vergangenheit grosse
Aufmerksamkeit erhielten. Später verschob sich das Interesse mehr zum Schutz
von Lebensräumen (Biotopen) und Landschaften. Auf nationaler Ebene bestehen
infolgedessen zur Zeit auch keine Gesetzesparagraphen, welche sich explizit
auf Geotope beziehen, immerhin aber solche, die im Hinblick auf deren Schutz
angewendet werden können oder Initiativen in diese Richtung ermöglichen.
Die Artikel 724 und 702
des Zivilgesetzbuchs erlauben den Schutz herrenloser Naturkörper oder Altertümer
von erheblichem wissenschaftlichem Wert respektive Beschränkungen des Grundeigentums,
namentlich zur Erhaltung von Altertümern und Naturdenkmälern, zur
Sicherung der Landschaft und von Aussichtspunkten vor Verunstaltung. Das Raumplanungsgesetz
sieht im Artikel 17 den Schutz naturkundlich wertvoller Landschaften und Naturdenkmäler
vor, für die die Kantone Schutzzonen ausscheiden oder andere geeignete
Massnahmen ergreifen können.
Das Bundesgesetz über
den Natur? und Heimatschutz verpflichtet in Artikel 3ff die Bundesorgane bei
deren Tätigkeiten u.a. Landschaftsbilder und Naturdenkmäler zu schonen.
Als Grundlage ist ein entsprechendes Inventar über Objekte von nationaler
Bedeutung anzulegen (BLN = Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler
von nationaler Bedeutung).
Im "Landschaftskonzept
Schweiz» hat sich der Bund verpflichtet, Grundlagen für den Geotopschutz
zu schaffen (Massnahme 7.09); seit Ende 1998 ist eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe
der Bundesämter für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) respektive
für Wasser und Geologie (EWG) am Werk.
In einigen Kantonen ist
man aber trotz vorläufig fehlender Vorgaben der Eidgenossenschaft nicht
untätig geblieben (vgl. Literaturliste in JORDAN 1999). So hat z.B. der
Kanton Aargau bereits 1983 ein «Inventar der erdwissenschaftlich schützenswerten
Gebiete und Objekte» erstellen lassen, das allerdings nie einen offiziellen
Status erlangt hat. Ahnliche Inventare sind später auch in den Kantonen
Zürich, Zug, Graubünden, Basel?Stadt, Luzern und Freiburg sowie in
einigen Gemeinden und Bezirken angelegt worden. Im Kanton Neuenburg ist der
Schutz erdwissenschaftlicher Objekte im Naturund Hernatschutzgesetz von 1994
geregelt; gestützt darauf sind bereits in einigen Testgemeinden Geotopinventare
erarbeitet worden. Der Kanton Thurgau hat im Rahmen der Richtplanung eine Inventarisierung
der Geotope durchgeführt. Schliesslich ist auch in den Kantonen St. Gallen
und Appenzell z.Z. eine Arbeitsgruppe der St. Gallischen Naturwissenschaftlichen
Gesellschaft daran, ein Geotopinventar zu erstellen.
Seit dem 1. Juli 1998
ist die SGH offiziell in die Liste der beschwerdeberechtigten Organisationen
nach Art. 12 des Naturund Heimatschutzgesetzes aufgenommen worden. Diese Anerkennung
auf nationaler Ebene verleiht der SGH das Recht, gegen Bewilligungen und Verordnungen,
weiche Höhlen oder andere Karsterscheinungen gefährden, Rekurs einzureichen.
In dieser Beziehung ist die SGH somit Organisationen wie dem SAC, WWF oder Pro
Natura gleichgestellt (WEBER 1998).
Aufgaben
und Möglichkeiten der Höhlenforscher, Arbeiten der SGH und des SISKA
Die Schweizerische Gesellschaft
für Höhlenforschung (SGH) besitzt in ihren Archiven wertvolle Unterlagen,
welche zusammen mit dem Know?how von Speläologen unentbehrlich sind bei
einer Einstufung von Höhlen als Geotope. So haben denn Höhlenforscher
als Vertreter der SGH und des Schweizerischen Instituts für Speläologie
und Karstforschung SISKA Einsitz genommen in der «Arbeitsgruppe Geotopschutz
Schweiz" der Schweizerischen Akademie der Naturwissenschaften (SANW), welche
nebst theoretischer Grundlagen (STRASSER et al. 1995) auch eine erste Version
einer Inventarliste von Geotopen nationaler Bedeutung ausgearbeitet hat (GRUPPO
DI LAVORO PER LA PROTEZIONE DEI GEOTOPI IN SVIZZERA, 1999). Die meisten Vorschläge
für die Höhlengeotope dieser Liste stammen aus dem Kreis der Höhlenforscher
der SGH, welche im Rahmen einer Arbeitsgruppe der HöhlenschutzKommission
entsprechend den Vorgaben der Arbeitsgruppe der SANW bearbeitet wurden. Von
39 Vorschlägen, beschrieben und begründet in einem Bericht von über
200 Seiten, wurden deren 38 akzeptiert (Fig. 1 und 2), was für die Seriosität
der SGH?Empfehlungen spricht.
Speläologen sind
auch beteiligt an der Inventarisierung von Höhlengeotopen in den Kantonen
Graubünden (abgeschlossen), Neuenburg, Jura und St. Gallen/Appenzell (in
Arbeit).
Die SGH und die SISKA
können und müssen also dank ihres spezifischen Wissens bei der Inventarisierung
von Geotopen mitwirken. Der Schutz von Höhlen erfordert aber auch eine
kontinuierliche Sensibilisierung von Behörden, öffentlichkeit, Naturschutzorganisationen
und auch der Höhlenforscher. Ein Beispiel für diese Arbeit ist der
Vortrag an der SANW-Jahresversammlung 1998 in Airolo von Thomas Bitterlit und
dessen publizierte Zusammenfassung über das vielseitig beanspruchte Höhlengeotop
Nidlenloch im Solothurner Jura.
Konzept
Höhlengeotope
Die Arbeitsgruppe der
SGH hat ein Konzept zur Evaluation der schweizerischen Höhlengeotope erarbeitet.
In erster Linie gilt es, den Wert eines speläologischen Objekts zu ermitteln,
welcher Schutzmassnahmen rechtfertigt.
Der Wert basiert auf drei
Kriterien:
Ästhetik
Wissenschaft
Kultur und Geschichte
Die Ausdehnung einer
Höhle genügt für sich allein nicht als Begründung für
den Geotopstatus.
Struktur
der Kommission für Karst- und Höhlenschutz
Die Auswahl von speläologischen
Geotopen setzt eine gute, multidisziplinäre Kenntnis des Gegenstandes voraus
und zwar sowohl im Allgemeinen wie auch im Rahmen einer bestimmten Region. Die
Kommission für Karst? und Höhlenschutz (Fig. 3 und 4) organisiert
Arbeitsgruppen, welche Spezialisten und aktive Höhlenforscher zum Zwecke
der Geotopauswahl vereinigen (in diversen Landesteilen im Aufbau begriffene
Massnahme).
Allerdings ist diese Geotopauswahl
nur eine Etappe auf dem Weg zum Schutze der unterirdischen Welt. Sie gehört
zum Massnahmenpaket, welche künftige Beeinträchtigungen von Höhlen
verhindern soll. Es sind noch andere Aktionen nötig um grössere Schäden
an Höhlen wirksam zu verhindern.
Prävention
Bestimmung der Höhlen- und Karstgeotope in ihrer Region.
Unterstützung bei der Behandlung von Unterlagen zu Studien über
Umweltverträglichkeitsprüfungen, zu Oppositionen und Rekursrecht.
Sensibilisierung der Öffentlichkeit, der kantonalen Behörden und
Naturschutzvereine.
Überwachung
Regelmässige Überwachung des Zustandes von Höhlen.
Berichterstattung an die Behörden im Falle von Beeinträchtigungen.
Mediale Aktionen zur klaren Stellungnahme gegen Verschandelungen.
Reinigung
Reinigung von Höhlen und anderen Karsterscheinungen.
Damit verbundene Medienaktionen zur Sensibilisierung des Publikums.
Alle diese Aufgaben sollen
in enger Zusammenarbeit mit dem Kommissionsvorstand und dessen Präsidentin
oder Präsidenten durchgeführt werden.
Schlussfolgerung
Zum Schluss soll noch
einmal die grosse Wichtigkeit des Begriffs «Höhlengeotop» zur
künftigen Erlangung von Rechtsmitteln zum Schutz der Höhlen hervorgehoben
werden. Die Mitwirkung von Speläologen bei der Auswahl von Höhlengeotopen
ist von grundlegender Bedeutung; ohne unsere Mithilfe werden einfach Nicht-Höhlenforscher,
selbstverständlich weniger qualifiziert, die Arbeit an unserer Statt erledigen.
Die Geotop?Evaluation ist allerdings nur ein Teil der Aktionen, welche zu einem
befriedigenden Schutz der schweizerischen Höhlenwelt führen sollen.
Literatur
BITTERLI, Th. (1999)
: Speläologische Geotope: Konsequenzen und Problematik am Beispiel des
Nidlenlochs (Kt. Solothurn, Schweiz) (Zusammenfassung). - Geologia Insubrica,
vol. 4, no 1 : 95.
GRUPPO DI LAVORO PER
LA PROTEZIONE DEI GEOTOPI IN SVIZZERA ARBEITSGRUPPE GEOTOPSCHUTZ ScHwEiz - GROUPE
DE TRAVAIL POUR LA PROTECTION DES GÉOTOPES EN SUISSE - WORKING GROUP
FOR THE PROTECTION OF GEOTOPES IN SVVITZERLAND, ASSN/SANW (1999): Inventario
dei geotopi di importanza nazionale 7 Inventar der Geotope nationaler Bedeutung
7 Inventaire des géotopes d'importance nationale = Inventory of Geotopes
of National Significance. - Geologia Insubrica, vol. 4, n' 1 : 25-48.
JORDAN, P. (1999): Geotopschutz:
die rechtliche Situation in der Schweiz. - Geologia Insubrica, vol. 4, no 1
: 55-58.
STRASSER, A.; HEITZMANN,
P.; JORDAN, P.; STAPFER, A.; STRUERM, B.; VOGEL, A. & STEINMANN, M. (1995):
Geotope und der Schutz erdwissenschaftlicher Objekte in der Schweiz: ein Strategiebericht
= Géotopes et la protection des objets géologiques en Suisse:
un rapport stratégique. Fribourg (Arbeitsgruppe Geotopschutz Schweiz
- Groupe de travail pour la protection des géotopes en Suisse, SANW/ASSN),
27 p., 26 p.
VVEBER, R. (1998): Le
nouveau droit de recours de la SSS Die SGH ist neu zur Beschwerde nach Art.
12 Natur- und Heimatschutzgesetz legitimiert. - SSS/SGH Info 4/98 : 16-17.
Canton
Localité
Description
AG
Biwakgrotte
Verzweigte Höhle (50 m lang) in eiszeitlichen
Schottern (sehr seltener Höhlentyp).
AL
Durschrennenhöhle (Schwende)
Hydrothermaler Quarzgang mit verschiedenfarbigem
Fluorit sowie Calcit (BLN 1612).
Al
Wildkirchli
Höhle im Schrattenkalk, klassische
Fundstelle von Höhlenbär und paläolithischen Artefakten,
während Jahrhunderten Eremitenklause.
BE
Höhlen- und Karstsystem Beatenberg - Sieben - Hengste
- Hohgant
Ausgedehntes Karstsystern mit grosser
Höhendifferenz und ausserordentlicher Vielfalt der Phänomene
(BLN 1505).
BE
Klufthöhle Hasliberg
Höhle auf tektonisch vorgegebenen,
durch Gleitbewegung eines Kalkpaketes geöffneten Spalten.
BL
Silberloch bei Röschenz
Bachhöhle mit Paläokarsttaschen
(Boluston), spätmittelalterlicher Bergbau.
BL
Höhlen- und Karstgebiet Brislach- Allmet
Reicher Karstformenschatz in Verbindung
mit an die régionale Talentwicklung gekoppelten Höhlensystemen.
FR
Vanil Noir (Bounavaux - Gros Mont)
Die für die Préalpes médianes
(Romanische Voralpen) sehr repräsentative Région des Vanil
Noir weist eine beachtliche Ansammlung bemerkenswerter Phänomene
auf: glaziale (Trogtal, Kare) und gravitative Formen (Hangschutthalden,
Bergstürze) sowie Karstphänomene (Karrenfelder, Dolinen, Uvalas
und andere geschlossene Becken, Höhlensystem von Morteys mit phreatischen
Gängen auf mehr als 2000 m ü.M., Diablotins-Schachthöhle
mit Vertikalschächten von 160 resp. 155 m Tiefe) (im BLN-Gebiet 1504)
GL
Windloch im Klöntal
Grosses, hochgelegenes, teilweise aktives
Höhlenlabyrinth mit schönen Gangformen.
G L
Muttseehöhle und Umgebung
Hochgelegene Karstebene im verschuppten
Parautochthon mit zweittiefster Höhle der Schweiz.
GL Sz
Höhlen- und Karstsystem Silberen - Bödmeren - Hölloch
Eines der grössten Karst- und Höhlensysteme
der Schweiz, viele Zeugen einer sehr langen Entwicklung; in diesem Zusammenhang
stehen die Karstquellen am Klöntalersee: Blaue Brunnen (714.600/208.800)
und Weisse Brunnen (715.500/208.800) (BLN 1 601).
GR
Höhlen- und Karstsystem Sulzfluh
Durch Erosion angeschnittenes, fossiles
Höhlensystem (diverse Teilhöhlen), reiche Höhlenbärenfunde.
JU
Grotte de Milandre
Langer, wissenschaftlich gut untersuchter
Höhlenfluss in subhorizontalen, fossilführenden Kalken.
JU
Estavelle (=Wechselschlund) du Creugenat et Ajoulote
Kreisförmige Senke in den MaImkalken,
aus der bei Hochwasser die unterirdische Ajoulote ausbricht und einen
temporären Oberflächenfluss bildet (bis 20 m3/s).
JU
Grot e de Réclère
Sehr grosser Höhlensaal mit reichem
Tropfsteinschmuck.
LU
Höhlen- und Karstsystem Schrattenfluh / geologische Schichtfolge
Monoklinaler Karst mit über 200 Höhlen,
Nebeneinander von nacktem Karst und Moorlandschaften.
NE
Grotte du TM 800
Beim Bau des Vue-des-Alpes-Tunnels angefahrene
Höhle mit über 20 m mächtigen Sedimenten.
NE
Emposieu et moulins souterrains du Col des Roches
Vor seiner Ableitung durch einen künstlichen
Stollen unter dern Col des Roches hindurch, ergoss sich der Bach aus dem
Tal von Le Locle in eine imposante Ponorhöhle (66 m Höhendifferenz,
600 Länge). lm 17. Jahrhundert wurden in dieser Höhle Mühlen
eingerichtet, welche in den letzten Museum und die unterirsischen Mühlen
ziehen jährlich über 45'000 Besucher an.
NE
Glacière (=Eishöhle) de Monlési
Bedeutendste Eishöhle des Juragebirges.
Die Höhle ist Glied einer Dolinenkette, welche in den Jurakalken
(Kimméridgien) einer Synklinale liegt. Das Eisvolumen wird auf
10'000 m3 geschätzt (Mächtigkeit ca. 15 m), es kommen auch Eisstalaktiten
und -stalagmiten verschiedendster Grösse vor sowie Gewölbe mit
Eisstalaktiten und -stalagmiten verschiedendster Grösse vor sowie
Gewölbe mit Eiskristallen. Ab dem 19. Jahrhundert bis 1930 wurde
das Eis abgebaut.
NE
Grotte de la Cascade
Höhle mit klassischen phreatischen
Gangprofilen, Ort der Inspiration von Jean -Jacques Rousseau.
NW
Bärenhöhle S-4 am Schwalmis
Höhle mit Grosssäugerknochen
und Kratzspuren von Bären.
NW
Friedhöflerhöhle
Quellhöhle mit temporärer, intermittierender
Schüttung zwischen 0 und 30 l/s
OW
Mondmilchloch
Alteste Beschreibung der Konkretionsart
Mondmilch (16. Jh.), älteste Höhlenpläne der Schweiz (18.
Jh.)
ow
Höhlen- und Karstsystern Melchsee-Frutt inki. Stäubiloch
Glazial überprägter, autogen
und allogen gespiesener Karst mit grossen, aktiven und inaktiven Höhlensystemen.
SG
Höhlen- und Karstsystem Churfirsten - Rin (inkl. Ofenloch)
Grosses alpines Karstsystem mit vielen
langen und v.a. tiefen, aktiven bis fossilen Höhlen. Rin-Quelle (Amden):
grösste Karstquelle des Churfirstengebietes; imposante Wasserfälle.
SO
Nidienloch, Oberdorf
Tiefste Höhle des Schweizer Juras,
weitgehend inaktiv, vielbesuchte Höhle von grossem didaktischom Wert.
Sz
Höhlen- und Karstsystem Gütschtobel - Bawangli
Karstsystern mit grossen Höhlen,
welche eine ausserordentlich grosse Unterkreide durchqueren.
TI
Grotta Acqua del Pavone
Système karstique alpin de près de 3 km,
particulier par le fait qu'il s'est développé dans une couche de marbre
comprise entre des gneiss
VD
Orbe souterraine (grotte de Vallorbe)
Unterirdischer Fluss in einer reich mit
Sinter geschmückten Höhle.
VD
Gouffre de la Pleine Lune
Ausserordentlich grosse, alte, hochgelegene,
durch jüngere Schächte zerschnittene Horizontalgänge.
VS
Höhle auf dem Jungfraujoch
Ausserordentlich hochgelegene, im Permafrost
gelegene Höhle, Zeuge sehr alter Höhlenentwicklung.
VS
Grotte des Chamois
Hochalpine Höhle mit ausserordentlich
viel exzentrischem, vielfarbigem Sinterschmuck.
VS
Caverne de Ténéhët
Kleines, hochalpines Höhlensystem
mit alten (datierten) Tropfsteinen.
VS
Réseau des Pingouins - Lapi di Bou
Grosse, alpine Höhlensysteme mit
ausgedehnten Wassereisvorkommen.
VS
Grotte de la Crête de Vaas
Grösste Gipshöhle der Alpen,
grünschillernde Seen und eindrücklich verfaltete Schichten.
VS
Lac souterrain de St-Léonard
Höhle in schmalem, senkrecht stehendem
Gipsband; sehr grosser Höhlensee.
VS
Höhlen- und Karstsystem Grand Cor - Poteux
Karstsystëm mit sehr grosser Vertikalausdehnung
(2'200 m) und grossen Höhlen in Gesteinen vorn Dogger bis zum Tertiär.
ZG
Höllgrotte bei Baar
TropfsteinhöhIe von besonderer Schönheit,
beim Travertinabbau im 19. Jahrhundert entdeckt. Seltenes und schönes
Beispiel von primären Höhlen in Quelltuff.