Solange der Überschussertrag des Fonds nicht ausgeschöpft ist, kann
die DV über Stipendien beschliessen an Projekte, die den Fondskriterien
entsprechen. Der Mindestbetrag eines Stipendiums beträgt 1'000 CHF.
Antragsteller reichen ihre Projekte spätestens rechtzeitig auf den Redaktionsschluss
des letzen SGH-Info vor der DV beim Vorstand der SGH ein. Dem Vorstand obliegt
es, die Projekte auf Konformität mit dem Fondsreglement zu prüfen.
Die Entscheidung über die Stipendienvergabe liegt einzig bei der DV, welche
sich ihre Meinung aufgrund der im SGH-Info und/oder auf der Webseite und/oder
mündlich an der DV publizierten Projektporträts bilden kann.