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Definitionen und Empfehlungen der Schweizerischen Gesellschaft für Höhlenforschung bezüglich Höhlentrekking und -begleitung

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Die vorgeschlagene Definition ist das Resultat der 1996 begonnenen Arbeit der Trekkingkommission, der Antworten aus der vom Vorstand lancierten Umfrage und der konstruktiven Diskussion der Mitglieder an der Herbstsitzung 2002 und dem Wintertreffen 2003.
Ziel des Papiers ist eine saubere Definitionen derjenigen Aktivitäten in Höhlen, bei denen klar ein Abhängigkeitsverhältnis zwischen einer verantwortlichen Person und geführten Personen besteht. Es geht darum, dass die mit solchen Aktivitäten verbundene Verantwortung in das Bewusstsein der Beteiligten rückt.

Zwei allgemeine Prinzipien dienten als Grundlage dieser Definition:

  1. Der Begriff „tolerierbar“ oder „untolerierbar“ gilt grundsätzlich nicht nur für eine bestimmte Art von Aktivität. Untolerierbare Höhlenbegleitung ist ebenso möglich wie tolerierbares Trekking. Die „Tolerierbarkeit“ hängt vom Sicherheitsrisiko für die geführten Personen ab und vom Risiko, den Höhlenschutz zu vernachlässigen.
  2. Es ist weder möglich noch wünschbar, jede einzelne Höhle und jede(n) Höhlenforscher(in) zu überwachen. Deshalb wollen die vorliegenden Definitionen auf eine generelle Art aufzeigen, einerseits was empfohlen ist und andererseits wo die Extremlimiten liegen, die nicht zu überschreiten sind.

Angenommen durch die DV 2003

Einleitung
Die SGH sieht den Höhlenschutz und die Sicherheit in der Höhlenforschung als zwei Ihrer zentralen Anliegen an. In dieser Optik sind die Aktivitäten in der Höhlenbegleitung und im Trekking ein spezielles Problem. Einerseits erwächst daraus ein Risiko für die Höhlen an sich und für die unerfahrenen Personen, die sie besuchen, andererseits existiert ein Abhängigkeitsverhältnis zwischen einer verantwortlichen Person und den geführten Personen, die dazu neigen, ihre Veranwortung an die Führer abzugeben. Mit dem Ziel, den Ausbildnern, Begleitern oder Führern ihre Verantwortung ins Bewusstsein zu rufen, ist es wichtig, dass die SGH klare Direktiven erlässt, was empfohlen, respektive was untolerierbar ist bei solchen Aktivitäten.

I. Einführungstouren
Jeder Klub führt seine Neumitglieder und an der Höhlenforschung interessierte Personen in die Höhlenforschung ein, mit dem Ziel, Höhlenforschernachwuchs auszubilden. Dieser Nachwuchs betreibt in der Folge regelmässig Höhlenforschung im Rahmen der SGH. Eine Einführungsgruppe umfasst generell 1 bis 3 Anfänger, welche von erfahrenen Höhlenforschern begleitet werden.


Empfehlungen2 für Einführungstouren

  • Nicht mehr als 5 Anfänger pro Gruppe;
  • Ausreichende Betreuung (Im Minimum zwei erfahrene und autonome Höhlenforscher als Begleiter, resp. Ausbildende);
  • Sensibilisierung der Teilnehmer bezüglich Höhlenschutz und Sicherheit;
  • Respektierung des Ehrenkodex der SGH.

II. Höhlenbegleitung
Die meisten Höhlenforscher, ob privat oder im Namen des Klubs, begleiten gelegentlich eine oder mehrere unerfahrene Personen in Höhlen. Dabei haben diese Personen im allgemeinen nicht die Absicht, Höhlenforscher zu werden, sondern möchten nur die unterirdische Welt und die damit verbundenen Emotionen kennen lernen.

III. Trekking
Im Prinzip handelt es sich bei Trekking-Aktivitäten um dasselbe wie bei der Höhlenbegleitung. Der einzige Unterschied ist, dass es sich klar um eine bezahlte Berufstätigkeit handelt, d.h. es bleibt den Organisatoren mehr als 50 CHF pro Führer pro Tag (nach Abzug aller Kosten1 ).
Die Kriterien zur Beurteilung der Tolerierbarkeit sind daher für Trekking und Höhlenbegleitung dieselben:

Empfehlungen2 der SGH für Trekking und Höhlenbegleitung

  • Gruppengrössen von 2 bis 8 Geführten in Horizontalhöhlen, angepasst an die Schwierigkeiten der jeweiligen Höhle und die Fähigkeiten der Geführten. Mehr als 12 Geführte in einer Gruppe sind untolerierbar;
  • Gruppengrössen von 2 bis 5 Geführten in Vertikalhöhlen, angepasst an die Schwierigkeiten der jeweiligen Höhle und die Fähigkeiten der Geführten. Mehr als 5 Geführte in einer Gruppe sind untolerierbar;
  • Betreuung durch genügend ausgebildete und erfahrene Begleiter/Führer3 (empfohlen sind mindestens 3 Personen). Ein einziger Begleiter/Führer oder ungenügend ausgebildete / erfahrene Begleiter/Führer sind untolerierbar;
  • Auf die Höhle abgestimmte Ausrüstung der Teilnehmer4 ;
  • Sensibilisierung5 der Teilnehmer bezüglich der Empfindlichkeit der Höhlenwelt und bezüglich Sicherheit. Das gänzliche Fehlen einer Sensibilisierung bezüglich dieser beiden Aspekte ist untolerierbar;
  • Respektierung des Ehrenkodex der SGH.

Die Praxis einer nicht tolerierbaren Führungsaktivität (Einführungstouren, Begleitung oder Trekking) kann einen Ausschluss eines SGH-Mitgliedes oder einer Sektion rechtfertigen.

Diese Definitionsvorschläge enthalten bewusst auch Interpretationsspielräume. Die SGH erachtet es nicht als nötig, im vornherein jedes Wort zu definieren und überlässt es jedem Organisator dieser Aktivitäten, seine eigene Verantwortung wahrzunehmen. Im Falle eines Unglücks oder einer offensichtlichen Beschädigung einer Höhle findet sich – so unsere Meinung – derjenige Organisator klar in einer besseren Situation wieder, welcher die Empfehlungen befolgt hat, die auf der jahrzehntelangen Erfahrung der SGH basieren.


1 Anfahrt, Material, Verpflegung.
2 Auch die Respektierung der Empfehlungen der SGH kann Unfälle nicht gänzlich vermeiden. Die SGH lehnt jede Verantwortung diesbezüglich ab, auch wenn die Empfehlungen respektiert wurden!
3 Mit entsprechender Ausbildung.
4 Minimum = Helm mit Beleuchtung und passendes Schuhwerk für alle.
5 Z.B. durch Verteilung und Diskussion der SGH-Broschüren „Höhlen fragile Unterwelt“ und „Safe Speleo“.

 

speleo