Die vorgeschlagene Definition ist das Resultat der 1996 begonnenen Arbeit der
Trekkingkommission, der Antworten aus der vom Vorstand lancierten Umfrage und
der konstruktiven Diskussion der Mitglieder an der Herbstsitzung 2002 und dem
Wintertreffen 2003.
Ziel des Papiers ist eine saubere Definitionen derjenigen Aktivitäten in
Höhlen, bei denen klar ein Abhängigkeitsverhältnis zwischen einer
verantwortlichen Person und geführten Personen besteht. Es geht darum,
dass die mit solchen Aktivitäten verbundene Verantwortung in das Bewusstsein
der Beteiligten rückt.
Zwei allgemeine Prinzipien dienten als Grundlage dieser Definition:
Der Begriff „tolerierbar“ oder „untolerierbar“
gilt grundsätzlich nicht nur für eine bestimmte Art von Aktivität.
Untolerierbare Höhlenbegleitung ist ebenso möglich wie tolerierbares
Trekking. Die „Tolerierbarkeit“ hängt vom Sicherheitsrisiko
für die geführten Personen ab und vom Risiko, den Höhlenschutz
zu vernachlässigen.
Es ist weder möglich noch wünschbar, jede einzelne Höhle
und jede(n) Höhlenforscher(in) zu überwachen. Deshalb wollen die
vorliegenden Definitionen auf eine generelle Art aufzeigen, einerseits was
empfohlen ist und andererseits wo die Extremlimiten liegen, die nicht zu überschreiten
sind.
Angenommen durch die DV 2003
Einleitung
Die SGH sieht den Höhlenschutz und die Sicherheit in der Höhlenforschung
als zwei Ihrer zentralen Anliegen an. In dieser Optik sind die Aktivitäten
in der Höhlenbegleitung und im Trekking ein spezielles Problem. Einerseits
erwächst daraus ein Risiko für die Höhlen an sich und für
die unerfahrenen Personen, die sie besuchen, andererseits existiert ein Abhängigkeitsverhältnis
zwischen einer verantwortlichen Person und den geführten Personen, die
dazu neigen, ihre Veranwortung an die Führer abzugeben. Mit dem Ziel, den
Ausbildnern, Begleitern oder Führern ihre Verantwortung ins Bewusstsein
zu rufen, ist es wichtig, dass die SGH klare Direktiven erlässt, was empfohlen,
respektive was untolerierbar ist bei solchen Aktivitäten.
I. Einführungstouren
Jeder Klub führt seine Neumitglieder und an der Höhlenforschung interessierte
Personen in die Höhlenforschung ein, mit dem Ziel, Höhlenforschernachwuchs
auszubilden. Dieser Nachwuchs betreibt in der Folge regelmässig Höhlenforschung
im Rahmen der SGH. Eine Einführungsgruppe umfasst generell 1 bis 3 Anfänger,
welche von erfahrenen Höhlenforschern begleitet werden.
II. Höhlenbegleitung
Die meisten Höhlenforscher, ob privat oder im Namen des Klubs, begleiten
gelegentlich eine oder mehrere unerfahrene Personen in Höhlen. Dabei haben
diese Personen im allgemeinen nicht die Absicht, Höhlenforscher zu werden,
sondern möchten nur die unterirdische Welt und die damit verbundenen Emotionen
kennen lernen.
III. Trekking
Im Prinzip handelt es sich bei Trekking-Aktivitäten um dasselbe wie bei
der Höhlenbegleitung. Der einzige Unterschied ist, dass es sich klar um
eine bezahlte Berufstätigkeit handelt, d.h. es bleibt den Organisatoren
mehr als 50 CHF pro Führer pro Tag (nach Abzug aller Kosten1
).
Die Kriterien zur Beurteilung der Tolerierbarkeit sind daher für Trekking
und Höhlenbegleitung dieselben:
Empfehlungen2 der SGH für Trekking und
Höhlenbegleitung
Gruppengrössen von 2 bis 8 Geführten
in Horizontalhöhlen, angepasst an die Schwierigkeiten der jeweiligen
Höhle und die Fähigkeiten der Geführten. Mehr als 12 Geführte
in einer Gruppe sind untolerierbar;
Gruppengrössen von 2 bis 5 Geführten
in Vertikalhöhlen, angepasst an die Schwierigkeiten der jeweiligen
Höhle und die Fähigkeiten der Geführten. Mehr als 5 Geführte
in einer Gruppe sind untolerierbar;
Betreuung durch genügend ausgebildete und
erfahrene Begleiter/Führer3 (empfohlen sind
mindestens 3 Personen). Ein einziger Begleiter/Führer oder ungenügend
ausgebildete / erfahrene Begleiter/Führer sind untolerierbar;
Auf die Höhle abgestimmte Ausrüstung
der Teilnehmer4 ;
Sensibilisierung5
der Teilnehmer bezüglich der Empfindlichkeit der Höhlenwelt
und bezüglich Sicherheit. Das gänzliche Fehlen
einer Sensibilisierung bezüglich dieser beiden Aspekte ist untolerierbar;
Die Praxis einer nicht tolerierbaren Führungsaktivität (Einführungstouren,
Begleitung oder Trekking) kann einen Ausschluss eines SGH-Mitgliedes
oder einer Sektion rechtfertigen.
Diese Definitionsvorschläge enthalten bewusst auch Interpretationsspielräume.
Die SGH erachtet es nicht als nötig, im vornherein jedes Wort zu definieren
und überlässt es jedem Organisator dieser Aktivitäten, seine
eigene Verantwortung wahrzunehmen. Im Falle eines Unglücks oder einer offensichtlichen
Beschädigung einer Höhle findet sich – so unsere Meinung –
derjenige Organisator klar in einer besseren Situation wieder, welcher die Empfehlungen
befolgt hat, die auf der jahrzehntelangen Erfahrung der SGH basieren.
1 Anfahrt, Material, Verpflegung. 2 Auch die Respektierung der Empfehlungen der SGH kann Unfälle
nicht gänzlich vermeiden. Die SGH lehnt jede Verantwortung diesbezüglich
ab, auch wenn die Empfehlungen respektiert wurden! 3 Mit entsprechender Ausbildung. 4 Minimum = Helm mit Beleuchtung und passendes Schuhwerk für
alle. 5 Z.B. durch Verteilung und Diskussion der SGH-Broschüren „Höhlen
fragile Unterwelt“ und „Safe
Speleo“.