| Vorteile
der SGH-Mitgliedschaft und wie man sie erwirbt:
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| Die
SGH unterscheidet zwischen der normalen Mitgliedschaft, via eine unserer
Sektionen, und alternativ einer
Einzelmitgliedschaft ohne Anschluss an eine Sektion. Bei beiden Varianten
gibt es zusätzlich noch die Wahl, ob man lieber Aktiv oder Passiv
sein will, das hängt nur mit dem Beitritt zur Kollektivversicherung (KV) zusammen. Natürlich gibt es auch eine Ehrenmitgliedschaft. |
| Im folgenden
werden die einzelnen Wege im Detail erläutert:
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| Mitglieder
einer SGH-Sektion:
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Die
Aktiv- und Passiv-Mitgliedschaft über eine Sektion entspricht dem Normalfall,
der für die meisten das richtige ist. Der einfache Grund dafür ist, dass
man in einem lokalen Verein am besten die nötigen Kontakte knüpfen kann...
und Höhlenforschen ist nicht zuletzt ein geselliges Hobby.
- Sobald man Mitglied
einer Sektion ist, kann diese das neue Mitglied der
SGH melden, und den Jahresbeitrag von 50CHF an den Zentralkassier
überweisen.
- Wenn die Meldung
ordnungsgemäss erfolgt ist, bekommt das Neumitglied die Schriften (siehe
Rechte) der SGH zugeschickt, sowie die Rechnung für die KV.
- Mit der Einzahlung
der KV wird man Aktivmitglied der SGH, ansonsten Passivmitglied.
- Der Vorstand empfiehlt
zur KV auch noch die REGA-Gönnerschaft.
Die SGH ist seit 20 Jahren Partner der REGA. Gönner der REGA zu
werden, ist ein Zeichen der Solidarität und aktiven Unterstützung
des Spéléo-Secours und der SGH.
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| Rechte:
Über die Rechte der
Neumitglieder gibt Art. 12 der Statuten
Auskunft:
Jedes neue Mitglied
erhält bei seinem Eintritt in die SGH die Zentralstatuten, das Abzeichen,
den Mitgliederausweis, die Versicherungsdokumente und alle im Verlaufe
des Jahres erschienenen Publikationen
der SGH.
Art.
14 regelt die Stimmrechte an der Delegiertenversammlung.
Mitglieder erhalten
von Fall zu Fall günstigere Konditionen bei der Teilnahme an SGH-Ausbildungskursen.
Die Sektionen vermitteln ihrerseits ein Grundangebot an Ausbildung.
Daneben existieren
noch die gesetzlich geregelten Rechte als Vereinsmitglied (ZGB 60ff.).
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| Pflichten:
Die Mitglieder bezahlen
ihre Klubbeiträge bei den Sektionen ein. Deren Angelegenheit ist es dann,
die Jahresbeiträge termingerecht an die SGH zu überweisen (Art.11).
Natürlich akzeptiert
jedes Neumitglied mit seiner Aufnahme den Vereinszweck der SGH (Art.2).
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| Einzelmitglieder
(EM): |
Wer
aus irgendwelchen Gründen bei keiner Sektion mittun möchte, kann per Formular
die Einzelmitgliedschaft bei der SGH beantragen.
- Als erstes ist
das Formular auszufüllen, wobei z.H. des Vorstandes über die Beweggründe
des Antrages Auskunft gegeben werden muss.
- Nach Einwilligung
des Vorstandes und Bezahlung des Jahresbeitrages von 65 CHF ist die provisorische Aufnahme
erfolgt.
- Die definitive
Aufnahme geschieht durch die Delegiertenversammlung (DV) der SGH. Das
heisst, die neuen EM werden dort kurz präsentiert (oder dürfen sich
präsentieren) und, wenn die Versammlung dafür ist, aufgenommen.
- Analog wie bei
den normalen Mitgliedern werden die Schriften der SGH zugestellt, und
die Kollektivversicherung (KV) kann abgeschlossen werden.
- Der Vorstand empfiehlt
zur KV auch noch die REGA-Gönnerschaft.
Zusammen mit der KV ist dies der zur Zeit bestmögliche Versicherungsschutz
fürs Höhlenforschen.
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| Rechte:
Die Rechte sind im
Prinzip genau gleich wie bei den normalen Mitgliedern, mit der Ausnahme
bei den Stimmrechten an der DV (Art. 14).
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| Pflichten:
Die EM sind gehalten,
ihren Jahresbeitrag von 65CHF termingerecht an den Zentralkassier zu überweisen.
Nach Art.
6 sind die EM gehalten, die Techniken für sichere Höhlenbefahrung
zu erlernen. Sie können dazu auf das Kursangebot der SGH zurückgreifen.
Natürlich akzeptiert
jedes Neumitglied mit seiner Aufnahme auch den Vereinszweck der
SGH (Art.2).
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| Ehrenmitglieder
(EhM):
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| EhM
oder Ehrenpräsidenten sind vom Jahresbeitrag befreit und erhalten die Schriften
der SGH gratis (Art. 11). Sie haben an
der DV nur beratende Stimme.
Weitere Details zu
den EhM stehen in Art. 6.
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