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  ©2009 SSS-SGH

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Vorteile der SGH-Mitgliedschaft und wie man sie erwirbt:

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Die SGH unterscheidet zwischen der normalen Mitgliedschaft, via eine unserer Sektionen, und alternativ einer   Einzelmitgliedschaft ohne Anschluss an eine Sektion. Bei beiden Varianten gibt es zusätzlich noch die Wahl, ob man lieber „Aktiv“ oder „Passiv“ sein will, das hängt nur mit dem Beitritt zur Kollektivversicherung  (KV) zusammen. Natürlich gibt es auch eine Ehrenmitgliedschaft.
Im folgenden werden die einzelnen Wege im Detail erläutert:

 

 

 

 

 

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Mitglieder einer SGH-Sektion:

 

Die Aktiv- und Passiv-Mitgliedschaft über eine Sektion entspricht dem Normalfall, der für die meisten das richtige ist. Der einfache Grund dafür ist, dass man in einem lokalen Verein am besten die nötigen Kontakte knüpfen kann... und Höhlenforschen ist nicht zuletzt ein geselliges Hobby.
  • Sobald man Mitglied einer Sektion ist, kann diese das neue Mitglied der SGH melden, und den Jahresbeitrag von 50CHF an den Zentralkassier überweisen.
  • Wenn die Meldung ordnungsgemäss erfolgt ist, bekommt das Neumitglied die Schriften (siehe Rechte) der SGH zugeschickt, sowie die Rechnung für die KV.
  • Mit der Einzahlung der KV wird man Aktivmitglied der SGH, ansonsten Passivmitglied.
  • Der Vorstand empfiehlt zur KV auch noch die REGA-Gönnerschaft. Die SGH ist seit 20 Jahren Partner der REGA. Gönner der REGA zu werden, ist ein Zeichen der Solidarität und aktiven Unterstützung des Spéléo-Secours und der SGH.

 

Rechte:

Über die Rechte der Neumitglieder gibt Art. 12 der Statuten Auskunft:

Jedes neue Mitglied erhält bei seinem Eintritt in die SGH die Zentralstatuten, das Abzeichen, den Mitgliederausweis, die Versicherungsdokumente und alle im Verlaufe des Jahres erschienenen Publikationen der SGH.

Art. 14 regelt die Stimmrechte an der Delegiertenversammlung.

Mitglieder erhalten von Fall zu Fall günstigere Konditionen bei der Teilnahme an SGH-Ausbildungskursen. Die Sektionen vermitteln ihrerseits ein Grundangebot an Ausbildung.

Daneben existieren noch die gesetzlich geregelten Rechte als Vereinsmitglied (ZGB 60ff.).

 

Pflichten:

Die Mitglieder bezahlen ihre Klubbeiträge bei den Sektionen ein. Deren Angelegenheit ist es dann, die Jahresbeiträge termingerecht an die SGH zu überweisen (Art.11).

Natürlich akzeptiert jedes Neumitglied mit seiner Aufnahme den Vereinszweck der SGH (Art.2).

 

 

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Einzelmitglieder (EM):
Wer aus irgendwelchen Gründen bei keiner Sektion mittun möchte, kann per Formular die Einzelmitgliedschaft bei der SGH beantragen.
  • Als erstes ist das Formular auszufüllen, wobei z.H. des Vorstandes über die Beweggründe des Antrages Auskunft gegeben werden muss.
  • Nach Einwilligung des Vorstandes und Bezahlung des Jahresbeitrages von 65 CHF ist die provisorische Aufnahme erfolgt.
  • Die definitive Aufnahme geschieht durch die Delegiertenversammlung (DV) der SGH. Das heisst, die neuen EM werden dort kurz präsentiert (oder dürfen sich präsentieren) und, wenn die Versammlung dafür ist,  aufgenommen.
  • Analog wie bei den normalen Mitgliedern werden die Schriften der SGH zugestellt, und die Kollektivversicherung (KV) kann abgeschlossen werden.
  • Der Vorstand empfiehlt zur KV auch noch die REGA-Gönnerschaft. Zusammen mit der KV ist dies der zur Zeit bestmögliche Versicherungsschutz fürs Höhlenforschen.

 

Rechte:

Die Rechte sind im Prinzip genau gleich wie bei den normalen Mitgliedern, mit der Ausnahme bei den Stimmrechten an der DV (Art. 14).

 

Pflichten:

Die EM sind gehalten, ihren Jahresbeitrag von 65CHF termingerecht an den Zentralkassier zu überweisen.

Nach Art. 6 sind die EM gehalten, die Techniken für sichere Höhlenbefahrung zu erlernen. Sie können dazu auf das Kursangebot der SGH zurückgreifen.

Natürlich akzeptiert jedes Neumitglied mit seiner Aufnahme auch  den Vereinszweck der SGH (Art.2).

 

 

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Ehrenmitglieder (EhM):

 

EhM oder Ehrenpräsidenten sind vom Jahresbeitrag befreit und erhalten die Schriften der SGH gratis (Art. 11). Sie haben an der DV nur beratende Stimme.

Weitere Details zu den EhM stehen in Art. 6.

 

 

 

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r.s. / 19.12.2005 / aktualisiert 12.4.2007

 

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