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  ©2009 SSS-SGH

Aufgaben

Die Aufgaben der SGH

Nach den Statuten ist die Schweizerische Gesellschaft für Höhlenforschung SGH eine Vereinigung der Freunde der unterirdischen Welt. Sie fördert die wissenschaftlichen und sportlichen Tätigkeiten innerhalb der Höhlenforschung, das Studium von Karsterscheinungen sowie Erkundungen von Karstgebieten in der Schweiz wie auch im Ausland. Sie bemüht sich, die Kenntnisse über die unterirdischen Gebiete der Schweiz zu vergrössern und dabei deren Ursprünglichkeit und Schönheit zu bewahren.

Zu diesem Zweck ist die SGH gemäss dem Schweizerischen Grundrecht demokratisch aufgebaut und besteht aus mehreren Kommissionen und Arbeitsgruppen, die es ermöglichen, verschiedene Aufgaben wahrzunehmen:

  • die Bibliothek (untergebracht in der Stadtbibliothek von La Chaux-de-Fonds) umfasst eine reichhaltige internationale Schriftensammlung und stellt diese jedem Interessierten zur Verfügung;

  • die wissenschaftliche Kommission vereinigt Forscher, die sich mit dem Studium des Karstes beschäftigen, und bildet auch die Verbindung zu den wissenschaftlichen Instituten und der Schweizerischen Akademie der Naturwissenschaften. Sie hilft auch, alle vier Jahre den Nationalen Kongress zu organisieren;

  • die Kommission für Publikationen ist für die Herausgabe der illustrierten Zeitschrift Stalactite zweimal im Jahr besorgt, in welcher fachbezogene und wissenschaftliche Artikel, Aufzeichnungen über Erforschungen sowie aktuelle Informationen veröffentlicht werden. Ausserdem gibt sie vierteljährlich die interne Informationsbroschüre SGH-Info heraus;

  • die Kommission für Dokumentation erstellt ein nationales Höhlenverzeichnis, welches jedem aktiven Forscher zur Verfügung steht;

  • die Kommission für Ausbildung und Techniken bietet Kurse zur Grund- und Spezialausbildung in allen Bereichen an und bemüht sich um die Verbreitung der sichersten und wirkungsvollsten Techniken;

  • die Kommission für den Höhlen- und Karstschutz informiert Besucher von Höhlen über die Folgen, die eine Begehung für die Höhlen haben kann. Sie verfolgt gewollte oder ungewollte Zerstörungen im Karstsystem und versucht, jeden von der Notwendigkeit zu überzeugen, die Schönheit dieser unterirdischen Welt zu schützen;

  • die Rettungskommission ist für die Rettung im Fall von Höhlenunfällen zuständig, sie bildet freiwillige Retter in den für diese Aufgabe notwendigen Techniken aus;

  • die Kommission für Höhlentauchen ist für die Verbreitung der für diesen Bereich notwendigen Techniken verantwortlich, mit dem Hauptziel, Unfälle zu vermeiden;

  • die Kommission für Material prüft kritisch neue Ausrüstungen und informiert die Höhlenforscher über die sicherste Verwendung des vorhandenen Materials.

  • die Kommission für Öffentlichkeitsarbeit ist wieder aktiviert worden.

Neben diesen formellen Kommissionen arbeiten ein Ausschuss für Fragen des Trekkings und des Massentourismus, ein Ausschuss für Canyon, eine Delegierte für Versicherungsfragen (die SGH unterhält für ihre Mitglieder eine spezielle Höhlenversicherung), sowie je ein Delegierter für den Kontakt mit der Arbeitsgruppe «Geotope Schweiz» und mit dem Dachverband UIS





30.04.2004 13:02

 

 

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