Artikel 1: Tätigkeitsbereich der Kommission für Dokumentation der
SGH
Die Kommission für Dokumentation der SGH ist der Sammelpunkt für die
Archive der
Schweizerischen Höhlenforschung (Topografien, Texte, Fotografien). Sie ist
die
ausschliessliche Kontaktstelle des Bereichs Dokumentation für alle Höhlenforscher,
die
in der Schweiz tätig sind, für die Abgabe und Herausgabe von Unterlagen.
Artikel 2: Tätigkeitsbereich des Bereiches Dokumentation des SISKA
Der Bereich Dokumentation des SISKA ist die Kontaktstelle für Dritte; unter
Dritten
versteht man Personen, die nicht der SGH oder einem vom UIS anerkannten Verband
angehören (Privatpersonen, juristische Personen). Das SISKA wählt
die Informationen
aus und bereitet sie für die Verwendung ausserhalb der SGH auf. Das SISKA
garantiert
den technischen Unterhalt und die Entwicklung der für die Verwaltung notwendigen
Software, ins besondere die der Schweizerischen Höhlendatenbank.
Artikel 3: Aufgaben der Kommission für Dokumentation der SGH
Suche nach ein Maximum von Informationen (Topografien,
Texte, Fotografien, und
anderes) bei Höhlenforschern, die in den Höhlen der Schweiz forschen;
Archivieren dieser Informationen;
Zentralisierung des Archivs um damit arbeiten zu können;
Die Aktualisierung der Schweizerische Höhlendatenbank
unter Berücksichtigung der
Datenschutzanforderungen der Forscher, die diese Daten geliefert haben.
Artikel 4: Aufgaben des Bereiches Dokumentation des
SISKA
Entwicklung und Aktualisierung des Verwaltungsprogrammes
für die Schweizerische
Höhlendatenbank gemäss den Anforderungen der Kommission für
Dokumentation der
SGH und des SISKA;
Verwaltung der Schweizer Karte "Wer arbeitet wo?"
Koordination zwischen den verschiedenen genutzten Datenbanken innerhalb
der SGH:
Schweizerische Höhlendatenbank, aber auch BBS, Höhlenschutz, etc.;
Mithilfe bei der Verbesserung des Archivierungssystems
und der Höhlendokumentation
(GIS);
Unterstützung der Höhlenforscher beim Dokumentieren
und Veröffentlichen Ihrer
Entdeckungen;
Konkrete Unterstützung bei der Redaktion von Höhleninventaren;
Die Mithilfe oder Unterstützung kann durch Geld, Material
oder Arbeitsleistung erfolgen.
Artikel 5: Schweizerische Höhlendatenbank
Die Kommission für Dokumentation der SGH (KD-SGH) stellt dem SISKA die
nicht dem
Datenschutz unterliegende Version der Schweizerischen Höhlendatenbank zur
Verfügung (siehe Artikel 8). Die jährliche Aktualisierung und die
Zusammenführung der
Datenbanken wird von der KD-SGH gewährleistet. Das SISKA mach keine Einträge
in
die Datenbank; das ist ausschliesslich die Aufgabe der Archivare . Die Felder
der
Datenbank sind im Anhang definiert.
Artikel 6: Interne Weitergabe von Daten
Die Kommission für Dokumentation der SGH übergibt dem SISKA nur die
Datenbank.
Der Bereich Dokumentation des SISKA übermittelt der KD-SGH sämtliche
Daten, die
beim SISKA eingehen, zur Vervollständigung der Dokumentation der Schweizer
Höhlen.
Die Kommission für Dokumentation leitet diese Daten an die betroffenen
Clubs weiter.
Artikel 7: Weitergabe von Daten nach aussen
Die Kommission für Dokumentation der SGH gibt keine
Daten an Dritte; sie leitet die
Anfrage an das SISKA weiter; der Präsident der Kommission für
Dokumentation kann
nach Rücksprache mit dem Zentralvorstand der SGH und dem SISKA Ausnahmen
zulassen.
Das SISKA ist die Zentralstelle für Auskünfte
über die Schweizerische
Höhlendokumentation. Die Angaben der Datenbanken stehen dem SISKA für
die
Informationsweitergabe zur Verfügung; falls weitere Informationen gewünscht
werden
(Topographien, Text, ...), wendet sich das SISKA direkt an die betroffenen
Clubs. Das
SISKA unterliegt den Datenschutzkriterien (s. Art. 8). Falls weitere Angaben
notwendig
sein sollten (Topografien, Texte, Fotografien), ist es die Aufgabe der KD-SGH
mit den
betreffenden Höhlenforschern Kontakt aufzunehmen, die entscheiden,
welche Angaben
weitergegeben werden können. In Ausnahmefällen (Unfällen)
kann das SISKA ohne
Rückfrage geschützte Daten weitergeben. Es setzt die Archivare
jedoch unverzüglich
davon in Kenntnis.
In besonderen Fällen (ethische oder andere Gründe)
behält sich das SISKA das Recht
vor, die in einer Anfrage verlangten Daten nicht weiterzugeben. Das SISKA
setzt die KDSGH
unverzüglich mit Angabe der Verweigerungsgründe davon in Kenntnis.
Wenn Veröffentlichungen über den Rahmen der Datenbank
hinausgehen, müssen die
lokalen Clubs angefragt werden, die Quellen müssen angegeben werden.
Mandate sollten wenn möglich in Zusammenarbeit mit
den in der Region tätigen
Höhlenforschern durchgeführt werden.
Artikel 8: Datenschutzkriterien
Die Kommission für Dokumentation gibt in die Datenbank
die/den Sperrgründe /
Sperrgrund an, die Person oder der Club, die/der die Sperrung veranlasst hat,
sowie die
Dauer der Sperrung in Absprache mit den betroffenen Höhlenforschern. Liegen
Missbräuche vor, wird die Kommission für Dokumentation das Zentralkomitee
der SGH
darüber informieren; dieses wird eine endgültige Entscheidung treffen.
Sind die Daten geschützt, kann das SISKA die Koordinaten nicht einsehen.
Artikel 9: Verzeichnis der weitergegebenen Daten
Alle Anfragen sowohl an die Kommission für Dokumentation als auch an das
SISKA
müssen schriftlich gemacht werden.
Jegliche Weitergabe von Daten (auch bereits veröffentlichte) wird sowohl
beim SISKA
wie auch bei der KD-SGH verzeichnet. Vor allem wird der Grund für die Anfrage
vermerkt. Diese Informationen werden in der Datenbank eingetragen, einmal jährlich
aktualisiert und dann an die betreffenden Clubs weitergeleitet. Daraus wird
ersichtlich,
was mit den Daten geschieht und hilft, die Aufgaben des SISKA und der Kommission
transparenter zu machen.
Artikel 10: Finanzierung
Bei Aufträgen in Verbindung mit den Archivdaten von mehr als CHF 1'000.-,
entrichtet
das SISKA gemäss vorhergehender Absprache den betreffenden Clubs oder
der SGH
einen Teil der verrechneten Summe. Es sind auch andere Formen von Gegenleistungen
möglich.
Dieser Text wurde an der ordentlichen Delegiertenversammlung der Schweizerischen
Gesellschaft für Höhlenforschung vom 28. April 2001 in Windisch (Aargau)
angenommen.
Der Präsident der Schweizerischen Gesellschaft für Höhlenforschung:
Patrick Deriaz
Der Präsident des Schweizerischen Institutes für Speläologie
und Karstforschung: Pierre-Yves Jeannin