Vorteile der SGH-Mitgliedschaft und wie man sie erwirbt


Vorteile der SGH-Mitgliedschaft:

  • Erhalt des internen Mitteilungsorganes "SGH-Info" 4xjährlich
  • Erhalt der Zeitschrift "Stalactite" mit den aktuellsten und spektakulärsten Forschungsresultaten aus der Schweiz
  • Möglichkeit des Abschlusses einer einzigartigen Unfallversicherung (Kollektivversicherung): Heilungskosten unbeschränkt während 5 Jahren (3.Kl) / Normale Invalidität: Fr. 30'000.-- / Such- und Rettungskosten: Fr. 150'000.--
  • Möglichkeit zur aktiven Mitgestaltung der Strukturen der Schweizer Höhlenforschung
  • Teilweise Vergünstigung beim internen Kursangebot

SSS/SGH-Mitglieder sind die Mitglieder der Sektionen, welche von diesen an die SSS/SGH gemeldet worden sind. Der Status der Aktiv- oder Passivmitgliedschaft hängt mit dem Beitritt zur Kollektivversicherung (KV) zusammen.


Im Folgenden wird der Beitritt im Detail erläutert:

  • Um den Anschluss an eine Sektion der SGH zu finden, ist unter "Mitglied werden" das Feld "Sektionen" anzuklicken. Auf der Schweizer Karte sind die lokalen Vereine und deren Kontaktpersonen durch das Anklicken der jeweiligen roten Symbole zu finden.
  • Sobald man Mitglied einer Sektion ist, kann diese das neue Mitglied der SGH melden und den SGH-Jahresbeitrag von aktuell 50.-- CHF an den Zentralkassier überweisen.
  • Wenn die Meldung ordnungsgemäss erfolgt ist, bekommt das Neumitglied die Schriften (siehe Rechte) der SGH zugeschickt, sowie die Rechnung für die KV.
  • Mit der Einzahlung der KV wird man Aktivmitglied der SGH, ansonsten Passivmitglied.
  • Der Vorstand empfiehlt zur KV auch noch die REGA-Gönnerschaft. Die Rettungskommission der SGH (Spéléo Secours) ist als Teil der Alpinen Rettung Schweiz (ARS) eine Partnerorganisation der REGA. Gönner der REGA zu werden, ist ein Zeichen der Solidarität und aktiven Unterstützung des Spéléo-Secours und der SGH.

 

Rechte & Pflichten:

Über die Rechte und Pflichten der Mitglieder geben die Art. 23-25 der Statuten Auskunft:

  • Art. 23 Ethik, Ehrenkodex: Die Mitglieder der SSS/SGH sind angehalten, die Ziele, Statuten, Reglemente, Empfehlungen und insbesondere den Ehrenkodex der SSS/SGH
    zu respektieren.
  • Die Mitglieder zahlen ihren SGH-Jahresbeitrag via ihrer Sektion. Diese überweist diesen Beitrag fristgerecht an die Zentralkasse.
  • Die Sektionen sind für die Ausbildung ihrer Mitglieder verantwortlich, um die Sicherheit in der Höhlenforschung zu gewähleisten. Sie ermutigen die Mitglieder, die zu diesem Zweck von der SGH/SSS angebotenen Kurse zu nutzen. Die Mitglieder erhalten von Fall zu Fall günstigere Bedingungen für die Teilnahme an Ausbildungskursen der SGH.

Daneben existieren noch die gesetzlich geregelten Rechte als Vereinsmitglied (ZGB 60ff.).

Einzelmitglieder:

Die Neuaufnahme von Einzelmitgliedern ist gemäss den aktuell gültigen Statuten der SGH vom 18. Oktober 2014 nicht mehr möglich. Die bisherigen EM behielten ihren Status auf Wunsch, verloren hingegen das Stimm- und Wahlrecht anlässlich der Versammlungen.

Ehrenmitglieder:

Ehrenmitglieder oder Ehrenpräsidenten sind vom Jahresbeitrag befreit und erhalten die Schriften der SGH gratis (Art. 6). Sie haben an der DV nur beratende Stimme.

Weitere Details zu den EhM stehen in Art. 6. der SGH-Statuten

Auswahl der passenden Sektion & Kontakt

 

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